Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit für Jugendliche 2026

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 6 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Erlaubt ist nur die Zeit zwischen 6 und 20 Uhr, und zwar an fünf Tagen in der Woche. Das gilt für alle unter 18 Jahren, also auch für Azubis, Schüler im Ferienjob und Aushilfen.

Kurzantwort: Die Arbeitszeit für Jugendliche liegt bei maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Pausen, Nachtruhe und freie Wochenenden kommen als feste Regeln hinzu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich
  • Arbeit nur von 6 bis 20 Uhr, mit Ausnahmen ab 16 Jahren
  • 30 Minuten Pause ab viereinhalb Stunden, 60 Minuten ab sechs Stunden
  • Fünf-Tage-Woche, mindestens zwölf Stunden Freizeit nach Feierabend

Für wen das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt

Das Gesetz schützt Menschen unter 18 Jahren. Laut Paragraf 2 gilt als Jugendlicher, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Wer noch vollzeitschulpflichtig ist, wird rechtlich wie ein Kind behandelt. Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten.

Es gibt eng begrenzte Ausnahmen. Kinder über 13 Jahre dürfen mit Einwilligung der Eltern leichte Arbeiten übernehmen, etwa Zeitungen austragen. Das sind höchstens zwei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht während des Unterrichts.

Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit für Jugendliche

Paragraf 8 legt die Grenzen fest. Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Woche läuft von Montag bis Sonntag.

Wer an einem Tag weniger als acht Stunden arbeitet, kann an anderen Werktagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden eingesetzt werden. Die 40-Stunden-Grenze bleibt dabei bestehen.

Ruhepausen: Wie lang und wann?

Paragraf 11 schreibt Pausen fest vor. Sie müssen im Voraus feststehen. Als Pause zählt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten.

Arbeitszeit am Tag Mindestpause
bis 4,5 Stunden keine Pflichtpause
mehr als 4,5 bis 6 Stunden 30 Minuten
mehr als 6 Stunden 60 Minuten

Die erste Pause darf frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn liegen. Die letzte muss spätestens eine Stunde vor Feierabend enden. Länger als viereinhalb Stunden am Stück ohne Pause ist tabu.

Nachtruhe und Schichtzeit

Jugendliche dürfen nach Paragraf 14 nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Ab 16 Jahren gelten Ausnahmen. Im Gaststätten- und Schaustellergewerbe ist Arbeit bis 22 Uhr erlaubt. In mehrschichtigen Betrieben sind es bis 23 Uhr. In Bäckereien und der Landwirtschaft dürfen 16-Jährige ab 5 Uhr anfangen.

Die Schichtzeit ist die Arbeitszeit samt Pausen. Sie darf nach Paragraf 12 höchstens 10 Stunden betragen. Im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft und auf Baustellen sind es 11 Stunden. Nach Feierabend müssen mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit folgen.

Kurzantwort: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen Jugendliche mindestens 12 Stunden frei haben. Endet die Schicht um 22 Uhr, ist der nächste Arbeitsbeginn frühestens um 10 Uhr zulässig.

Fünf-Tage-Woche, Samstag und Sonntag

Jugendliche dürfen laut Paragraf 15 nur an fünf Tagen pro Woche arbeiten. Die beiden freien Tage sollen möglichst aufeinander folgen. Samstags und sonntags gilt grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot. Ausnahmen gelten unter anderem für Krankenhäuser, Pflegeheime, Gaststätten, Bäckereien, Friseure und Geschäfte mit offenen Verkaufsstellen.

Wer am Wochenende arbeitet, bekommt an einem anderen berufsschulfreien Tag der Woche frei. Mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage im Monat müssen frei bleiben. An gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr ist die Arbeit für Jugendliche grundsätzlich verboten.

Berufsschule und Arbeitszeit bei Azubis

Azubis müssen für die Berufsschule freigestellt werden. Das regelt Paragraf 9. Vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darf kein Betriebseinsatz stattfinden. Nach einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten ist einmal pro Woche kein Betriebseinsatz erlaubt. Gleiches gilt für Blockwochen mit mindestens 25 Stunden Unterricht an fünf Tagen.

Die Schulzeit zählt als Arbeitszeit. Ein solcher Berufsschultag wird mit der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit angerechnet. Eine Blockwoche gilt mit der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. Weniger Lohn darf durch den Schulbesuch nicht entstehen.

Urlaub und Erstuntersuchung

Der Urlaub richtet sich nach dem Alter zu Jahresbeginn. Wer noch nicht 16 Jahre alt ist, hat mindestens 30 Werktage. Wer noch nicht 17 Jahre alt ist, hat mindestens 27 Werktage. Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, hat mindestens 25 Werktage. Er soll möglichst in den Berufsschulferien liegen. Mehr zur Bescheinigung beim Jobwechsel steht im Beitrag zur Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers.

Wer ins Berufsleben eintritt, braucht nach Paragraf 32 eine ärztliche Erstuntersuchung. Sie darf höchstens 14 Monate zurückliegen. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung vorliegen haben. Bei sehr kurzen oder geringfügigen leichten Tätigkeiten von höchstens zwei Monaten entfällt die Pflicht.

Was tun bei Verstößen gegen die Arbeitszeit?

Wer merkt, dass der Betrieb die Zeiten überschreitet, sollte zuerst mit dem Ausbilder oder der Chefin sprechen. Ein Stundenzettel hilft, denn er zeigt Beginn, Ende und Pausen. Hilft das Gespräch nicht, sind die Gewerbeaufsicht oder das Amt für Arbeitsschutz des Bundeslandes zuständig.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Streit um die Kündigung in der Probezeit hilft ein Blick auf die Regeln zu Kündigung in der Probezeit und Arbeitslosengeld. Wer den ersten Lohn sinnvoll einteilen will, findet im 4-Konten-Modell eine einfache Idee.

Fazit

Das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt klare Grenzen. Acht Stunden am Tag, 40 Stunden pro Woche und ein Arbeitsfenster von 6 bis 20 Uhr bilden den Kern. Dazu kommen feste Pausen, zwölf Stunden Freizeit nach Feierabend und die Fünf-Tage-Woche. Für Azubis zählt die Berufsschule als Arbeitszeit. Wer die Zahlen kennt, erkennt schnell, wenn im Betrieb etwas nicht stimmt.

FAQ – Häufige Fragen

Wie viele Stunden dürfen Jugendliche am Tag arbeiten?

Höchstens acht Stunden täglich. Unter bestimmten Bedingungen sind achteinhalb Stunden erlaubt, wenn an einem anderen Werktag der Woche kürzer gearbeitet wird.

Wie lang ist die Wochenarbeitszeit nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?

Sie liegt bei höchstens 40 Stunden. Die Woche zählt von Montag bis Sonntag.

Gilt das Gesetz auch für Minijobs und Ferienjobs?

Ja. Das Gesetz gilt für jede Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren, auch für Aushilfen, Praktika und Ferienjobs.

Ab wann dürfen Jugendliche morgens anfangen?

In der Regel ab 6 Uhr. Für einzelne Branchen wie Bäckereien und die Landwirtschaft gelten frühere Beginnzeiten ab 16 Jahren.

Wie lange dürfen Jugendliche abends arbeiten?

Grundsätzlich bis 20 Uhr. Ab 16 Jahren sind im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr möglich.

Wie viel Pause steht Jugendlichen zu?

Bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit sind es 30 Minuten. Bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten.

Dürfen Jugendliche am Wochenende arbeiten?

Nur in den Ausnahmebranchen der Paragrafen 16 und 17, etwa in Krankenhäusern, Gaststätten, Bäckereien oder Geschäften. Mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage im Monat müssen frei bleiben.

Zählt die Berufsschule zur Arbeitszeit?

Ja. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden gilt mit der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit. Eine Blockwoche gilt mit der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.

Wie viel Urlaub haben Jugendliche?

Das hängt vom Alter zu Jahresbeginn ab. Es sind mindestens 30, 27 oder 25 Werktage.

Was gilt nach dem 18. Geburtstag?

Dann greift das Arbeitszeitgesetz. Es erlaubt in der Regel acht Stunden täglich, mit Ausgleich bis zu zehn Stunden. Für Berufsschultage gilt Paragraf 9 weiter, solange die Berufsschulpflicht besteht.

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Quellen

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