Kosten bei Namensänderung: Gebühren und Nebenkosten im Überblick

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Eine Namensänderung kostet je nach Stadt und Aufwand etwa 25 bis 2.300 Euro. Die Behörde legt die Gebühr im Einzelfall fest. Wer nur nach Heirat oder Scheidung den Namen wechselt, folgt dem Namensrecht des BGB. Dieser Weg läuft über das Standesamt und unterscheidet sich vom Antrag bei der Namensänderungsbehörde.

Kurzantwort: Die behördliche Namensänderung kostet zwischen 4 Euro und rund 2.300 Euro. Die Höhe hängt von Ort, Namensart und Verwaltungsaufwand ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebührenrahmen laut Städten: 4 bis 1.500 Euro (Berlin), bis 2.304 Euro (Karlsruhe).
  • Vornamen sind meist günstiger als Familiennamen.
  • Die Gebühr fällt auch bei Ablehnung des Antrags an.
  • Dazu kommen Kosten für neue Ausweise und Papiere.

Kosten bei Namensänderung: Der Gebührenrahmen

Das Namensänderungsgesetz regelt den Antrag bundesweit. Die Gebühren setzen die Länder und Kommunen fest. Deshalb unterscheiden sich die Beträge von Ort zu Ort. Die folgende Übersicht zeigt drei Städte mit veröffentlichten Rahmen.

Stadt Vorname Familienname
Berlin 4 bis 1.500 Euro 4 bis 1.500 Euro
München 25 bis 500 Euro 50 bis 1.500 Euro
Karlsruhe 64 bis 844 Euro 64 bis 2.304 Euro

Die Spannen sind groß. Ein Rahmen sagt noch nichts über die Summe im eigenen Fall. Wer den Betrag früh kennen will, fragt bei der zuständigen Stelle nach.

Wovon hängt die Gebühr für den Antrag ab?

Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Das schreibt zum Beispiel das Bezirksamt Pankow in Berlin. Es unterscheidet Fälle mit geringem, mittlerem und hohem Aufwand. Im Regelfall nennt es rund 330 Euro bei geringem, 720 bis 980 Euro bei mittlerem und 1.110 Euro bei hohem Aufwand.

Ein einfacher Fall liegt vor, wenn der Grund klar belegt ist. Sind mehrere Beteiligte zu hören oder Gutachten nötig, steigt der Aufwand. Manche Behörden fragen auch nach dem Einkommen. Karlsruhe teilt mit, dass Einkommensnachweise für die Festsetzung verlangt werden können.

Wann ist eine Namensänderung überhaupt möglich?

Paragraf 3 des Namensänderungsgesetzes stellt eine klare Hürde auf. Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Nach Paragraf 11 gilt dasselbe für Vornamen. Die Behörde prüft alle wichtigen Umstände von Amts wegen.

Die Stadt München nennt typische Fälle. Dazu zählen Sammelnamen mit Verwechslungsgefahr wie Müller oder Schmidt. Auch anstößig oder lächerlich klingende Namen gelten als Grund. Schwierigkeiten mit Schreibweise und Aussprache können ebenfalls reichen. Ein bloßer Wunsch nach einem schöneren Namen genügt meist nicht.

Wer über einen neuen Rufnamen nachdenkt, findet Ideen bei einsilbigen Jungennamen und bei einsilbigen Mädchennamen.

Was kostet eine Vornamensänderung im Vergleich?

Ein Vorname ist meist günstiger zu ändern. München nennt 25 bis 500 Euro, während der Familienname dort 50 bis 1.500 Euro kostet. Auch die Prüfung fällt oft schlanker aus, weil weniger Dritte betroffen sind. Der wichtige Grund bleibt trotzdem Pflicht.

Kurzantwort: Ein Vorname kostet in München 25 bis 500 Euro, ein Familienname 50 bis 1.500 Euro. Ohne wichtigen Grund lehnt die Behörde den Antrag ab.

Kosten bei Namensänderung durch Heirat oder Scheidung

Bei einer Heirat gilt Paragraf 1355 BGB. Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Bestimmen sie keinen, führen sie ihre bisherigen Namen weiter. Einen wichtigen Grund braucht es dafür nicht. Nach der Scheidung kann ein Ehegatte den früheren Namen wieder annehmen. Diese Namenserklärungen fallen laut Stadt Hamburg in die Zuständigkeit der Standesämter.

Die Gebühren dafür richten sich nach dem Landesrecht und der Gebührenordnung der Kommune. Vor der Anmeldung lohnt ein Blick auf die Seite des Standesamts. Wer zur Hochzeit nach Ideen sucht, liest bei Lisa Müller und ihrer Hochzeit nach.

Welche Folgekosten entstehen nach dem Namenswechsel?

Nach der Bewilligung folgen weitere Ausgaben. Personalausweis und Reisepass tragen den alten Namen und müssen neu beantragt werden. Dazu kommen Führerschein, Fahrzeugpapiere und Bankkarten. Manche Ämter verlangen Gebühren, andere Stellen tauschen kostenlos aus.

  • Personalausweis und Reisepass beim Bürgeramt
  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Bankkarten und Kreditkarten
  • Versicherungen und Krankenkasse
  • Arbeitsvertrag und Zeugnisse

Hilfreich ist eine Liste aller Verträge. Auch ein Testament verweist auf den bisherigen Namen. Infos dazu bietet der Beitrag über das Beglaubigen eines Testaments.

Schritt für Schritt zum Antrag

  1. Zuständige Namensänderungsbehörde der Stadt oder des Landkreises ermitteln.
  2. Unverbindlich beraten lassen, wie es die Stadt München empfiehlt.
  3. Antrag schriftlich mit Begründung stellen.
  4. Nachweise beibringen, zum Beispiel Urkunden und Belege.
  5. Auf die Entscheidung und den Gebührenbescheid warten.

Die Gebührenschuld entsteht laut Stadt München bereits mit dem Eingang des Antrags. In geeigneten Fällen kann die Behörde einen Vorschuss verlangen. Wer sein Budget im Blick behalten will, plant die Summe früh ein, zum Beispiel mit dem 4-Konten-Modell.

Fazit

Die Kosten bei einer Namensänderung schwanken stark. Zwischen wenigen Euro und über 2.000 Euro ist alles möglich. Entscheidend sind Wohnort, Namensart und Aufwand. Ein wichtiger Grund bleibt die Voraussetzung. Ein Vorgespräch bei der Behörde schafft Klarheit über Ablauf und Summe. Die Nebenkosten für Ausweise und Papiere kommen obendrauf.

FAQ – Häufige Fragen

Was kostet eine Namensänderung mindestens?

Die Untergrenzen liegen je nach Stadt zwischen 4 Euro (Berlin), 25 Euro (München, Vorname), 50 Euro (München, Familienname) und 64 Euro (Karlsruhe). Ein Antrag endet in der Praxis aber selten bei der Untergrenze.

Was kostet eine Namensänderung höchstens?

Berlin nennt 1.500 Euro als Obergrenze, München ebenfalls 1.500 Euro für den Familiennamen. Karlsruhe gibt bis zu 2.304 Euro an.

Zahlt man auch bei Ablehnung des Antrags?

Ja. Die Gebühr entsteht mit dem Antrag, wie es etwa die Stadt München beschreibt. Karlsruhe nennt sie ausdrücklich auch bei Ablehnung oder Rücknahme fällig.

Ist eine Vornamensänderung günstiger als ein neuer Nachname?

Meist ja. In München kostet der Vorname 25 bis 500 Euro, der Familienname 50 bis 1.500 Euro. Der Aufwand bei der Prüfung ist bei Vornamen oft kleiner.

Brauche ich für jede Namensänderung einen wichtigen Grund?

Bei der behördlichen Änderung ja. Paragraf 3 des Namensänderungsgesetzes verlangt einen wichtigen Grund. Bei Heirat oder Scheidung gilt das Namensrecht des BGB, dort ist kein solcher Grund nötig.

Wer ist für den Antrag zuständig?

Meist die Namensänderungsbehörde der Stadt oder des Landkreises. Sie sitzt oft im Standesamt oder im Bürgeramt. Ein Anruf vorab klärt die Zuständigkeit.

Kann die Behörde einen Vorschuss verlangen?

Ja. Laut Stadt München darf sie die Bearbeitung von einem angemessenen Vorschuss abhängig machen. Er entspricht den voraussichtlichen Kosten.

Welche Unterlagen sollte man mitbringen?

Üblich sind Personalausweis, Geburtsurkunde und eine schriftliche Begründung. Die Behörde nennt weitere Nachweise, oft auch Einkommensbelege für die Gebührenfestsetzung.

Was kostet der neue Ausweis nach der Namensänderung?

Der Ausweis wird neu ausgestellt. Die Gebühr legt die Ausweisbehörde fest und liegt bei Personalausweis und Reisepass im zweistelligen Euro-Bereich. Die aktuelle Summe nennt das Bürgeramt.

Wer muss über den neuen Namen informiert werden?

Arbeitgeber, Banken, Versicherungen, Krankenkasse, Vermieter, Schule und Vereine. Ein Zettel mit allen Adressen spart später Rückfragen.

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Dieser Text ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Auskünfte der zuständigen Behörde.

Quellen

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