Teilzeitjob und Urlaubsanspruch: So viele Tage stehen zu

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 6 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Im Teilzeitjob richtet sich der Urlaubsanspruch nach den Arbeitstagen pro Woche. Gesetzlich stehen bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage im Jahr zu. Wer nur drei Tage arbeitet, hat mindestens 12 Tage. Die Formel lautet: Jahresurlaub in Vollzeit geteilt durch die Vollzeit-Arbeitstage, mal die eigenen Arbeitstage.

Kurzantwort: Der Teilzeit-Urlaub wird über die Arbeitstage pro Woche berechnet. Bei 30 Tagen in Vollzeit ergeben drei Arbeitstage pro Woche 18 Urlaubstage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage, bei fünf Arbeitstagen also 20 Tage.
  • Die Wochenstunden spielen kaum eine Rolle, die Arbeitstage schon.
  • Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte.
  • Der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten im Betrieb.

Urlaubsanspruch im Teilzeitjob: Die gesetzliche Grundlage

Das Bundesurlaubsgesetz kennt keine Sonderregel für Teilzeit. Nach § 3 BUrlG beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage zählen alle Kalendertage, die keine Sonn- oder gesetzlichen Feiertage sind. Der Gesetzgeber geht dabei von einer Sechs-Tage-Woche aus.

Die meisten Beschäftigten arbeiten aber fünf Tage. Deshalb rechnet die Praxis mit 20 Urlaubstagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Hinzu kommt das Verbot der Benachteiligung. Laut § 4 TzBfG dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte. Teilbare Leistungen wie Urlaub stehen ihnen anteilig zu.

Urlaubstage berechnen: Die Formel für Teilzeit

Der Ausgangspunkt ist der vertragliche Jahresurlaub einer Vollzeitkraft im selben Betrieb. Dieser Wert wird durch die Zahl der Vollzeit-Arbeitstage geteilt. Das Ergebnis multipliziert man mit den eigenen Arbeitstagen pro Woche.

Ein Beispiel: Der Betrieb gewährt Vollzeitkräften 30 Tage bei fünf Arbeitstagen. Eine Kollegin arbeitet an drei Tagen. Die Rechnung lautet 30 geteilt durch 5, mal 3. Sie erhält 18 Urlaubstage.

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Mindesturlaub Bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub
5 Tage 20 Tage 30 Tage
4 Tage 16 Tage 24 Tage
3 Tage 12 Tage 18 Tage
2 Tage 8 Tage 12 Tage
1 Tag 4 Tage 6 Tage

Diese Werte zeigen: Wer weniger Tage arbeitet, hat weniger Urlaubstage. Die Zeit außerhalb der Arbeit bleibt trotzdem vergleichbar. Bei drei Arbeitstagen entsprechen 18 Urlaubstage genau sechs freien Wochen im Jahr, wie bei 30 Tagen in Vollzeit.

Teilzeit-Urlaub bei Stunden statt Tagen

Viele Verträge nennen nur Wochenstunden. Dann hilft ein Blick auf die Verteilung. Arbeitet jemand 20 Stunden an fünf Tagen zu je vier Stunden, gilt derselbe Tageanspruch wie in Vollzeit. Die kürzeren Tage ändern daran nichts.

Anders sieht es bei wechselnden Einsatzplänen aus. Dort zählt der Durchschnitt: Man teilt die tatsächlichen Arbeitstage im Jahr durch die Arbeitstage einer Vollzeitkraft, meist rund 260. Diesen Anteil wendet man auf den Vollzeit-Urlaub an. Bei 156 Arbeitstagen im Jahr ergibt das 60 Prozent. Von 20 gesetzlichen Tagen bleiben dann 12.

Kurzantwort: Bei Stundenverträgen entscheidet die Zahl der Arbeitstage. Vier Stunden an fünf Tagen bringen denselben Tageanspruch wie acht Stunden an fünf Tagen.

Minijob und Urlaub: Gleiche Rechte

Auch Minijobber sind Arbeitnehmer. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für sie genauso. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn im Urlaub weiter, und zwar in der Höhe, die im Durchschnitt der letzten 13 Wochen verdient wurde. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat mindestens 8 Urlaubstage.

Eine Ausnahme gibt es nicht. Verträge, die Minijobbern den Urlaub ausschließen, sind unwirksam. Wer im Ernstfall Zweifel hat, wendet sich an Gewerkschaft, Arbeitsagentur oder eine Rechtsberatung.

Neuer Teilzeitjob: Wartezeit und Teilurlaub

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Beschäftigung. Das steht in § 4 BUrlG. Wer im Laufe eines Jahres einsteigt, erhält nach § 5 BUrlG für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Das gilt zum Beispiel bei Eintritt in der ersten Jahreshälfte.

Ein Beispiel: Jemand beginnt am 1. Oktober mit drei Arbeitstagen pro Woche und 18 Urlaubstagen. Bis Jahresende liegen drei volle Monate vor. Das ergibt drei Zwölftel, also 4,5 Tage. Bruchteile ab einem halben Tag werden nach dem Gesetz aufgerundet, kleinere Bruchteile bleiben unberücksichtigt.

Wechsel von Vollzeit in Teilzeit: Was mit dem Urlaub passiert

Beim Wechsel ändert sich die Zahl der Arbeitstage. Bereits verdienter Urlaub soll dabei nicht schrumpfen. Der Europäische Gerichtshof hat in solchen Fällen früh erworbene Ansprüche geschützt. Für den neuen Zeitraum gilt dann die Berechnung nach den neuen Arbeitstagen.

Praktisch bedeutet das: Wer im Juli von fünf auf drei Tage reduziert, rechnet das Jahr in zwei Abschnitte. Vor dem Wechsel gelten die Vollzeitwerte, danach die Teilzeitwerte. Wer das genau prüfen lassen will, findet beim Betriebsrat oder bei einer Rechtsberatung Hilfe. Die Urlaubsbescheinigung beim Arbeitgeberwechsel erklärt der Beitrag zur Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers.

Verfall und Übertragung von Urlaub in Teilzeit

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist bis zum 31. März möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Nach der Darstellung bei Wikipedia verfällt der Urlaub nach der Rechtsprechung des EuGH nur, wenn der Arbeitgeber zuvor auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.

Das gilt für Teilzeitkräfte genauso. Viele Arbeitgeber schicken deshalb Ende des Jahres eine Erinnerung. Tarifverträge und Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen. Ein Blick in die eigenen Unterlagen lohnt sich daher immer.

Häufige Fehler beim Teilzeit-Urlaub

  • Die Wochenstunden werden statt der Arbeitstage als Maßstab genommen.
  • Feiertage werden als Urlaubstage abgezogen, obwohl sie ohnehin frei sind.
  • Der Vollzeit-Urlaub aus dem Tarifvertrag wird vergessen, und es zählt nur das gesetzliche Minimum.

Fazit

Der Urlaubsanspruch im Teilzeitjob lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen. Ausschlaggebend sind die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stunden. Gesetzlich stehen bei fünf Arbeitstagen 20 Tage zu, bei weniger Tagen entsprechend weniger. Teilzeitkräfte haben dieselben Rechte wie Vollzeitkräfte. Wer den Vertrag oder den Tarifvertrag prüft, findet oft mehr als das gesetzliche Minimum.

FAQ – Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage habe ich im Teilzeitjob mindestens?

Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen 20 Tage zu. Das entspricht 24 Werktagen nach § 3 BUrlG. Bei weniger Arbeitstagen sinkt der Wert anteilig.

Bekommen Teilzeitkräfte weniger Urlaub als Vollzeitkräfte?

Die Zahl der Tage kann niedriger ausfallen. Der Erholungswert bleibt gleich, denn die freien Wochen sind identisch. Ein Arbeitgeber darf Teilzeitkräfte nicht schlechter behandeln.

Zählt die Wochenstundenzahl für den Urlaubsanspruch?

Entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche. Wer 20 Stunden auf fünf Tage verteilt, hat denselben Anspruch wie eine Vollzeitkraft.

Wie berechnet sich der Urlaub bei 3 Arbeitstagen pro Woche?

Bei 30 Urlaubstagen in Vollzeit ergeben sich 18 Tage. Gesetzlich sind es 12 Tage. Die Rechnung lautet 30 geteilt durch 5, mal 3.

Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Minijobber erhalten ihren Lohn im Urlaub weiter, wie andere Beschäftigte auch.

Ab wann entsteht der volle Urlaubsanspruch im neuen Teilzeitjob?

Nach sechs Monaten Beschäftigung. Davor entsteht für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Das regeln § 4 und § 5 BUrlG.

Was passiert beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit?

Bereits erworbene Urlaubstage sollen nicht schrumpfen. Für die Zeit nach dem Wechsel gilt die neue Verteilung der Arbeitstage. Bei Unsicherheit hilft der Betriebsrat oder eine Rechtsberatung.

Verfällt Urlaub im Teilzeitjob am Jahresende?

Grundsätzlich gilt die Regel des Bundesurlaubsgesetzes. Der Arbeitgeber muss aber zuvor auf den drohenden Verfall hinweisen. Ohne diesen Hinweis bleibt der Anspruch nach der Rechtsprechung meist bestehen.

Zählen Feiertage als Urlaubstage?

Nein. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Arbeitstag, ist er frei und verbraucht keinen Urlaub. Das folgt aus der Werktage-Definition in § 3 BUrlG.

Wo steht mein persönlicher Urlaubsanspruch?

Im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Viele Verträge nennen mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub.

Mehr zum Thema

Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Quellen

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