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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, gerechnet auf ihre Arbeitstage. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche stehen mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu, bei drei Arbeitstagen mindestens 12. Das Urlaubsentgelt fließt normal weiter.
Kurzantwort: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Für den Minijob rechnet man ihn mit der Formel 24 geteilt durch 6 mal Arbeitstage pro Woche um.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Anspruch gilt für jeden Minijob, auch bei kurzer Arbeitszeit.
- Die Zahl der Urlaubstage richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche.
- Der Arbeitgeber zahlt den Urlaub mit dem üblichen Verdienst weiter.
- Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit Januar 2026 bei 603 Euro im Monat.
Urlaubsanspruch im Minijob: Was das Gesetz sagt
Das Bundesurlaubsgesetz kennt keine Ausnahme für geringfügig Beschäftigte. Nach § 3 des Gesetzes beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage zählen alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen. Der Gesetzgeber geht dabei von sechs Werktagen pro Woche aus.
Zusätzlich verbietet das Teilzeit- und Befristungsgesetz eine schlechtere Behandlung von Teilzeitkräften. Wer im Minijob arbeitet, darf beim Urlaub nicht benachteiligt werden. Das steht in § 4 TzBfG. Minijobber erhalten also anteilig dasselbe wie Vollzeitkräfte.
Urlaubstage berechnen: Die Formel für Minijobber
Die Rechnung ist einfach. Man teilt 24 durch 6 und multipliziert das Ergebnis mit den Arbeitstagen pro Woche. Das ergibt die Mindesturlaubstage für ein volles Jahr. Gleichzeitig entspricht das immer genau vier Wochen Urlaub.
| Arbeitstage pro Woche | Mindesturlaub pro Jahr |
|---|---|
| 6 Tage | 24 Tage |
| 5 Tage | 20 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage |
| 2 Tage | 8 Tage |
| 1 Tag | 4 Tage |
Ein Beispiel: Anna arbeitet montags, mittwochs und freitags je vier Stunden im Café. Das sind drei Arbeitstage. Ihr Mindestanspruch liegt bei 24 : 6 × 3 = 12 Urlaubstage. Sie kann also zwölf ihrer Arbeitstage freinehmen.
Wechselnde Arbeitstage und Abrufarbeit
Viele Minijobber arbeiten nicht jede Woche gleich. Dann zählt der Durchschnitt. Hat jemand im Jahr an 130 Tagen gearbeitet, rechnet man das auf die Woche um. 130 Tage geteilt durch 52 Wochen ergeben 2,5 Arbeitstage pro Woche. Der Mindesturlaub beträgt dann zehn Tage.
Wichtig ist die Zahl der Tage, nicht der Stunden. Wer täglich nur zwei Stunden arbeitet, hat trotzdem einen vollen Urlaubstag pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber rechnet dann den Verdienst für die üblichen Stunden weiter.
Wartezeit und anteiliger Urlaub im ersten Jahr
Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt man erstmals nach sechs Monaten im Job. So regelt es § 4 BUrlG. Wer im ersten Halbjahr eintritt und bis 30. Juni bleibt, erhält für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Tritt jemand in der zweiten Jahreshälfte ein, entsteht der volle Anspruch erst nach der Wartezeit.
Ein Beispiel: Wer am 1. April startet und drei Arbeitstage pro Woche hat, kommt bis Jahresende auf neun volle Monate. Das ergibt 9/12 von 12 Tagen, also 9 Urlaubstage. Ergibt die Rechnung Bruchteile ab einem halben Tag, rundet man auf volle Tage auf.
Kurzantwort: Der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten. Davor gibt es für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Bezahlter Urlaub im Minijob: Das steht auf der Abrechnung
Im Urlaub zahlt der Arbeitgeber den durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen weiter. Bei festem Monatslohn bleibt der Lohn einfach gleich. Bei wechselnden Stunden bildet man den Schnitt. Ein gesetzliches Urlaubsgeld als Extrazahlung gibt es nicht. Manche Verträge sehen aber eine solche Zahlung vor.
Das regelmäßige Jahresentgelt darf im Schnitt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen. Diese liegt laut Wikipedia seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat. Das entspricht 7.236 Euro im Jahr. Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gehören dazu.
Urlaub beantragen: So läuft es im Alltag
Der Arbeitgeber legt den Urlaub fest und berücksichtigt dabei die Wünsche der Beschäftigten. Er darf sie nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe oder Wünsche anderer Beschäftigter Vorrang haben. Ein schriftlicher Antrag hilft bei Streit. Er beweist, dass der Wunsch rechtzeitig kam.
- Urlaub möglichst früh im Jahr planen und schriftlich anfragen.
- Die Zusage des Arbeitgebers aufbewahren.
- Resturlaub im Blick behalten, damit nichts verfällt.
- Bei Streit die Regeln im Vertrag oder Tarifvertrag prüfen.
Wer den Job wechselt, braucht oft einen Nachweis über bereits genommene Tage. Wie das geht, zeigt der Beitrag zur Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers.
Krankheit im Urlaub und Resturlaub
Wird jemand im Urlaub krank, zählen die Krankheitstage nicht als Urlaub. Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis. Die Tage bleiben dann als Urlaub erhalten. Auch Minijobber haben zudem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wie es § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes regelt.
Nicht genommener Urlaub verfällt nicht automatisch. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten rechtzeitig auf den drohenden Verfall hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, bleibt der Anspruch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts meist bestehen. Endet der Job, muss der Arbeitgeber offenen Urlaub auszahlen.
Urlaubsabgeltung bei Kündigung
Endet das Arbeitsverhältnis, lässt sich der Urlaub oft nicht mehr nehmen. Dann zahlt der Arbeitgeber die offenen Tage aus. Die Auszahlung richtet sich nach dem Verdienst pro Arbeitstag. Wer nach dem Minijob Arbeitslosengeld beantragen will, sollte auch die Regeln zur Kündigung in der Probezeit kennen.
Fazit
Minijobber haben einen vollwertigen Urlaubsanspruch. Die Formel 24 geteilt durch 6 mal Arbeitstage zeigt die Mindesttage. Der Arbeitgeber zahlt den Urlaub weiter und darf den Anspruch nicht kürzen. Wer den Überblick über sein kleines Einkommen behalten will, findet Anregungen im 4-Konten-Modell. Im Zweifel klären der Arbeitgeber oder eine Beratungsstelle offene Fragen.
FAQ – Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage hat ein Minijobber?
Das hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab. Bei fünf Tagen sind es mindestens 20 Tage, bei drei Tagen mindestens 12 Tage.
Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Ja. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Der Minijob macht dabei keinen Unterschied.
Gibt es Urlaubsgeld im Minijob?
Ein gesetzliches Urlaubsgeld gibt es nicht. Der Arbeitgeber zahlt aber das normale Entgelt für die Urlaubstage weiter.
Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?
Nach sechs Monaten im Betrieb. Davor entsteht meist ein anteiliger Anspruch, je nach Eintrittsdatum.
Zählt Urlaub auf die 603-Euro-Grenze?
Das fortgezahlte Urlaubsentgelt gehört zum regelmäßigen Arbeitsentgelt. Es zählt deshalb mit, wenn das Jahresentgelt berechnet wird.
Darf der Arbeitgeber Urlaub im Minijob verweigern?
Er darf den Zeitpunkt aus dringenden betrieblichen Gründen verschieben. Den Urlaub an sich kann er nicht streichen.
Verfallen Urlaubstage im Minijob?
Grundsätzlich müssen sie im Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung bis Ende März des Folgejahres ist nur aus dringenden Gründen möglich.
Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?
Lässt sich der Urlaub nicht mehr nehmen, zahlt der Arbeitgeber ihn aus. Das nennt sich Urlaubsabgeltung.
Gilt der Urlaubsanspruch auch bei Abrufarbeit?
Ja. Auch bei wechselnden Einsatzzeiten rechnet man die durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche auf den Anspruch um.
Kann der Arbeitsvertrag mehr Urlaub vorsehen?
Ja. Der gesetzliche Mindestanspruch darf nicht unterschritten werden. Vertrag oder Tarifvertrag können mehr Tage festlegen.
- Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers
- Kündigung in der Probezeit und Arbeitslosengeld
- Das 4-Konten-Modell
- Privatinsolvenz und die Folgen für Kinder
- Testament beglaubigen lassen
Dieser Text ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Im Einzelfall helfen Steuerberater, Rechtsanwälte oder die Minijob-Zentrale weiter.
Quellen
- Bundesurlaubsgesetz § 3 – Dauer des Urlaubs
- Teilzeit- und Befristungsgesetz § 4 – Verbot der Diskriminierung
- Wikipedia – Geringfügige Beschäftigung
Nico Thalmann erklaert fuer wissens-bote.de Zusammenhaenge, ohne sie zu vereinfachen.






