Krankenversicherung bei Werkstudenten: Regeln und Kosten

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 6 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Die Krankenversicherung bei Werkstudenten läuft in der Regel über die Hochschule und nicht über den Arbeitgeber. Wer höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, ist in der Beschäftigung krankenversicherungsfrei. Studierende bleiben dann in der Familienversicherung oder zahlen den Studententarif ihrer Krankenkasse.

Kurzantwort: Werkstudenten sind bei der Krankenversicherung durch das Werkstudentenprivileg von Beiträgen aus dem Lohn befreit. Sie versichern sich als Studierende, familienversichert oder privat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit gilt das Werkstudentenprivileg.
  • Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen vom Lohn.
  • Die Rentenversicherung bleibt grundsätzlich pflichtig.
  • Studierende sind familienversichert, studentisch oder privat abgesichert.

Was bedeutet das Werkstudentenprivileg bei der Krankenversicherung?

Als Werkstudenten gelten ordentlich Studierende, die neben dem Studium mehr als geringfügig arbeiten. Rechtsgrundlage ist § 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB V. Danach sind Personen versicherungsfrei, die während ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Das Studium soll im Vordergrund stehen. Der Job hat Nebensache zu bleiben.

Für den Arbeitgeber bedeutet das weniger Aufwand. Er führt keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Auch die Arbeitslosenversicherung entfällt. Für den Studierenden bleibt vom Bruttolohn deshalb mehr übrig. Ganz ohne Krankenschutz ist niemand. Die Absicherung erfolgt auf einem anderen Weg.

Welche Stundengrenze gilt für Werkstudenten?

Die entscheidende Grenze liegt bei 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit. Das folgt aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. In den Semesterferien spielt die Stundenzahl laut Wikipedia keine Rolle. Dann darf auch Vollzeit gearbeitet werden. Ein Bezug zum Studium muss dabei sozialversicherungsrechtlich nicht bestehen.

Wer die Grenze überschreitet, verliert das Privileg. Kurzfristige Ausreißer sind erlaubt. Dauerhaft mehr als 20 Stunden führen jedoch zu Beitragspflicht. Wichtig ist auch die Lage der Arbeitszeit. Abends, nachts oder am Wochenende gelten oft eigene Regeln. Ein Gespräch mit der Krankenkasse schafft Klarheit.

Situation Krankenversicherung
Bis 20 Stunden, Vorlesungszeit Versicherungsfrei im Job
Semesterferien, mehr Stunden Weiterhin versicherungsfrei
Dauerhaft über 20 Stunden Beitragspflichtig wie Angestellte

Wie sind Werkstudenten krankenversichert: Familie, Student oder privat?

Die Absicherung läuft über drei Wege. Der erste Weg ist die Familienversicherung über die Eltern. Sie kostet nichts. Der zweite Weg ist die Pflichtversicherung als Student nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V. Der dritte Weg ist die private Krankenversicherung nach einer Befreiung.

Die gesetzlich Versicherten profitieren vom günstigen Studententarif. Voraussetzung ist die Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Die Pflichtversicherung dauert längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Wichtige Gründe können sie verlängern.

Kurzantwort: Wer unter 25 Jahre alt ist und wenig verdient, bleibt oft familienversichert. Sonst greift der Studententarif der gesetzlichen Kasse.

Wann endet die Familienversicherung als Werkstudent?

Die Familienversicherung gilt für Kinder in der Regel bis zum 25. Geburtstag, wenn sie studieren. Sie setzt ein geringes Einkommen voraus. Die Grenze liegt bei einem Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Sie steigt jährlich. Für 2025 liegt der Wert bei 535 Euro pro Monat.

Ein Minijob passt in der Regel unter diese Grenze. Ein regulärer Werkstudentenjob mit mehr Lohn tut das oft nicht. Dann tritt die Beitragspflicht als Student ein. Ein Wechsel in die studentische Versicherung ist also fällig. Meldet der Arbeitgeber den Verdienst, prüft die Kasse die Voraussetzungen.

Was kostet die studentische Krankenversicherung?

Studierende zahlen einen ermäßigten Beitrag auf Basis eines fiktiven Einkommens. Grob liegt der Betrag inklusive Pflegeversicherung bei etwa 100 bis 140 Euro pro Monat. Der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse verändert die Summe.

BAföG-Empfänger erhalten einen Zuschuss zu den Beiträgen. Die Höhe legt das Amt für Ausbildungsförderung fest.

Muss ein Werkstudent in die Rentenversicherung einzahlen?

Ja, in der Regel schon. Seit dem 1. Oktober 1996 sind Werkstudenten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den allgemeinen Regeln pflichtversichert. Der Beitrag wird vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte. Später zählen die Zeiten für die Rente.

Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind dagegen frei. Deshalb entsteht aus dem Werkstudentenjob kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer später arbeitslos wird, sollte die Regeln kennen. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Kündigung in der Probezeit und dem Arbeitslosengeld.

Welche Unterlagen brauchen Werkstudenten für die Krankenkasse?

Am Anfang steht die Immatrikulationsbescheinigung. Sie belegt die Einschreibung. Viele Kassen fordern sie pro Semester neu an. Dazu kommt bei Familienversicherung oft eine Erklärung zum Einkommen.

  1. Immatrikulationsbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen.
  2. Arbeitgeber über den Studentenstatus informieren.
  3. Wöchentliche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festlegen.
  4. Änderungen von Stunden oder Lohn melden.

Nach dem Ende eines Jobs hilft die Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers beim nächsten Vertrag. Wer sein Einkommen im Blick behalten will, findet Anregungen im Beitrag zum 4-Konten-Modell.

Was gilt bei privater Krankenversicherung für Werkstudenten?

Zu Beginn des Studiums können sich Studierende von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag läuft bei der Krankenkasse und ist fristgebunden. Die Entscheidung gilt für die gesamte Studienzeit. Ein späterer Wechsel zurück ist eingeschränkt.

Fazit

Bei der Krankenversicherung von Werkstudenten entscheidet vor allem die Arbeitszeit. Bis 20 Stunden pro Woche bleibt der Lohn frei von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenbeiträgen. Die Absicherung erfolgt über Familie, Studententarif oder private Kasse. Die Rentenversicherung kommt hinzu. Wer Stunden oder Verdienst ändert, klärt das am besten vorher mit der Krankenkasse.

FAQ – Häufige Fragen

Sind Werkstudenten gesetzlich krankenversichert?

Ja, aber über die Hochschule. Die Beschäftigung selbst ist krankenversicherungsfrei. Studierende zahlen den günstigen Studententarif bei ihrer Krankenkasse oder bleiben familienversichert.

Zahlen Werkstudenten Krankenversicherungsbeiträge vom Lohn?

Vom Lohn selbst nicht, solange das Werkstudentenprivileg gilt. Der Arbeitgeber führt dann keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Der Studierendenbeitrag läuft getrennt über die Krankenkasse.

Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?

Während der Vorlesungszeit gilt die Grenze von 20 Wochenstunden. In den Semesterferien darf die Arbeitszeit höher liegen. Laut Rechtsprechung zählen Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit oft anders. Im Zweifel fragt man bei der Krankenkasse nach.

Bis zu welchem Alter gilt die studentische Krankenversicherung?

Die Pflichtversicherung als Student endet grundsätzlich mit dem Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Ausnahmen gibt es aus wichtigen Gründen, etwa bei Krankheit oder Kindererziehung. Auch die Fachsemesterzahl zählt.

Wann endet die Familienversicherung für Werkstudenten?

Sie endet, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen die Grenze von einem Siebtel der Bezugsgröße übersteigt. Diese Grenze steigt jedes Jahr. Wer bei einem Minijob bleibt, gilt meist als unproblematisch. Die genaue Höhe nennt die Krankenkasse.

Was passiert, wenn ich mehr als 20 Stunden arbeite?

Dann verliert der Job das Werkstudentenprivileg. Der Arbeitgeber muss Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen. Die Beschäftigung gilt dann wie ein normales Arbeitsverhältnis. Bei Überschreitung sollte man die Krankenkasse rasch informieren.

Können sich Werkstudenten privat versichern?

Das geht, wenn man sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lässt. Der Antrag ist fristgebunden, meist drei Monate. Die Entscheidung gilt für das gesamte Studium. Ein Rückweg in die gesetzliche Kasse ist später schwer.

Zahlen Werkstudenten Rentenversicherung?

Ja. Werkstudenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge je zur Hälfte. Die Arbeitslosenversicherung entfällt dagegen.

Was kostet die Krankenversicherung für Studierende?

Der Beitrag liegt grob im Bereich von 100 bis 140 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung. Er hängt vom Zusatzbeitrag der Kasse ab. Zum Vergleich lohnt der Blick auf mehrere Krankenkassen.

Muss ich meiner Krankenkasse den Werkstudentenjob melden?

Ja, eine Meldung ist üblich. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung ohnehin an. Viele Kassen fragen zusätzlich eine Immatrikulationsbescheinigung an. Sie wird pro Semester neu eingereicht.

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Dieser Text ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei individuellen Fragen helfen Krankenkasse oder Beratungsstellen.

Quellen

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