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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Parkverbotsschilder sind runde Verkehrszeichen mit blauem Grund und rotem Rand. Ein rotes Kreuz zeigt das absolute Haltverbot, ein roter Schrägstrich das eingeschränkte. Die Schilder gelten auf der Straßenseite, an der sie stehen, bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.
Kurzantwort: Zeichen 283 (Kreuz) verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn. Zeichen 286 (Schrägstrich) erlaubt ein Halten bis zu drei Minuten, außerdem Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kreuz im Schild: absolutes Haltverbot, kein Halten auf der Fahrbahn.
- Schrägstrich im Schild: höchstens drei Minuten halten.
- Gültig nur auf der Seite des Schildes, bis zur nächsten Kreuzung.
- Zusatzzeichen ändern Zeiten, Ausnahmen und Flächen.
Halteverbot und Parkverbot: Die Begriffe im Alltag
Im Alltag reden Autofahrer von „Halteverbot“ und „Parkverbot“. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nennt die beiden Schilder „absolutes Haltverbot“ und „eingeschränktes Haltverbot“. Laut Wikipedia bezeichnet der Volksmund das absolute Haltverbot als Halteverbot und das eingeschränkte als Parkverbot.
Wichtig für die Praxis ist die Definition aus § 12 StVO: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Alles darunter gilt als Halten. Darauf baut der Unterschied der beiden Schilder auf.
Zeichen 283: Das absolute Haltverbot
Das Schild zeigt einen blauen Kreis mit rotem Rand und einem roten Kreuz. Nach Anlage 2 der StVO ist das Halten auf der Fahrbahn verboten. Dazu zählt auch kurzes Anhalten, etwa zum Einsteigen eines Fahrgastes.
Wer im Stau oder an einer roten Ampel steht, wartet nach der StVO nur. Das Haltverbot greift dann nicht.
Zeichen 286: Das eingeschränkte Haltverbot
Das Schild zeigt einen roten Schrägstrich statt des Kreuzes. Nach der StVO darf niemand länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten. Ausgenommen sind Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.
Die Drei-Minuten-Grenze gilt streng. Wer das Auto abschließt und einkaufen geht, parkt und begeht einen Verstoß.
Kurzantwort: Bei Zeichen 286 zählt die Zeit. Nach drei Minuten oder sobald der Fahrer das Fahrzeug verlässt, ist es Parken und damit verboten.
Vergleich: Die wichtigsten Parkverbotsschilder auf einen Blick
| Zeichen | Name | Regel |
|---|---|---|
| 283 | Absolutes Haltverbot | Halten auf der Fahrbahn verboten |
| 286 | Eingeschränktes Haltverbot | Halten bis drei Minuten erlaubt |
| 290.1 | Haltverbotszone (Beginn) | Eingeschränktes Haltverbot in der ganzen Zone |
| 290.2 | Haltverbotszone (Ende) | Zone endet, normale Regeln |
| 315 | Parken auf Gehwegen | Erlaubnis für die markierte Fläche |
Wie weit gilt ein Parkverbotsschild?
Die Anlage 2 der StVO legt fest: Die Haltverbote nach Zeichen 283 und 286 gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie enden an der nächsten Kreuzung oder Einmündung auf dieser Seite. Ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr beendet sie ebenfalls.
Pfeile im Schild helfen bei der Orientierung. Ein Pfeil zur Fahrbahn markiert den Anfang der Strecke. Ein Pfeil von der Fahrbahn weg zeigt das Ende. Wiederholt sich das Schild in der Strecke, trägt es zwei Pfeilspitzen in entgegengesetzte Richtungen.
Auch mobile Schilder zählen. Vorübergehende Haltverbote, etwa für einen Umzug oder eine Baustelle, heben nach der Anlage 2 Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben. Sie hängen meist einige Tage vorher aus. Wer trotzdem parkt, riskiert das Abschleppen. Wie es mit dem Auto sonst weitergeht, zeigt der Beitrag Was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist.
Zusatzzeichen: Wann Ausnahmen gelten
Weiße Zusatzschilder unter dem Hauptschild verändern die Regel. Nach den Angaben in Wikipedia und der StVO gibt es unter anderem diese Varianten:
- Bewohner frei: Anwohner mit gut sichtbarem Parkausweis dürfen stehen.
- Schwerbehinderte frei: Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen mit besonderem Parkausweis dürfen halten.
- Elektrofahrzeuge frei: Das Parken ist innerhalb der gekennzeichneten Fläche erlaubt, häufig während des Ladevorgangs.
- Zeitangaben: Das Verbot gilt nur zu den genannten Tagen und Uhrzeiten.
- Seitenstreifen: Der Zusatz erstreckt das Verbot auf den Seitenstreifen oder beschränkt es allein darauf.
Der Ausweis muss gut lesbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Ohne sichtbaren Ausweis greift die Ausnahme nicht.
Parkverbotszone: Zeichen 290.1 und 290.2
Eine Zone spart Schilder. Zeichen 290.1 steht am Zonenanfang und verhängt das eingeschränkte Haltverbot für alle öffentlichen Verkehrsflächen der Zone. Zeichen 290.2 hebt es am Zonenende wieder auf. Zusatzzeichen können in Zonen das Parken mit Parkscheibe, Parkschein oder Bewohnerausweis auf markierten Flächen erlauben.
Innerhalb einer Zone kann trotzdem ein absolutes Haltverbot gelten. Dann steht dort ein einzelnes Zeichen 283. Vorausschauendes Fahren hilft dabei, Schilder rechtzeitig zu lesen. Tipps dazu gibt der Beitrag Warum ist scharfes Anfahren zu vermeiden.
Verbote ohne Schild: Wo das Parken von Gesetzes wegen tabu ist
Nicht jedes Verbot hängt an einem Mast. § 12 StVO nennt Stellen, an denen das Halten unzulässig ist:
- an engen und unübersichtlichen Straßenstellen,
- im Bereich scharfer Kurven,
- auf Ein- und Ausfädelungsstreifen,
- auf Bahnübergängen,
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Das Parken ist zusätzlich unzulässig bis zu fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Ist rechts ein Radweg baulich angelegt, gelten acht Meter vor der Kreuzung. Auch vor Grundstücksausfahrten und vor Bordsteinabsenkungen darf niemand parken. Nach Wikipedia gilt ein Halteverbot zudem bis zu fünf Meter vor Fußgängerüberwegen.
Fazit
Wer die Bildsprache kennt, liest Parkverbotsschilder schnell. Das Kreuz verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn, der Schrägstrich erlaubt drei Minuten. Pfeile, Zusatzzeichen und Zonenschilder bestimmen Beginn, Ende und Ausnahmen. Gesetzliche Verbote wie an Kreuzungen und Einfahrten gelten auch ohne Schild.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet das runde Schild mit blauem Grund und rotem Kreuz?
Das ist Zeichen 283, das absolute Haltverbot. Auf der Fahrbahn darf dort weder gehalten noch geparkt werden. Nur eine Verkehrslage oder ein Notfall erlaubt kurzes Anhalten.
Wie lange darf ich im eingeschränkten Haltverbot stehen?
Höchstens drei Minuten. Ausnahmen gelten zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Wer das Fahrzeug verlässt, parkt bereits und verstößt gegen das Verbot.
Was ist der Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot?
Umgangssprachlich heißt Zeichen 283 Halteverbot und Zeichen 286 Parkverbot. Amtlich sprechen die Vorschriften vom absoluten und vom eingeschränkten Haltverbot.
Gilt ein Parkverbotsschild auf beiden Straßenseiten?
Nein. Es gilt nur auf der Straßenseite, auf der es steht. Das andere Ufer der Straße bleibt frei, sofern dort kein eigenes Schild hängt.
Wo endet ein Haltverbot?
Es endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Straßenseite. Auch ein neues Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr beendet die Strecke. Ein Pfeil im Schild zeigt Anfang oder Ende an.
Was bedeutet der Pfeil im Parkverbotsschild?
Ein Pfeil zur Fahrbahn markiert den Anfang der Verbotsstrecke. Ein Pfeil von der Fahrbahn weg markiert das Ende. Zwei Pfeilspitzen zeigen ein Schild mitten in der Strecke.
Was gilt bei einem Parkverbotsschild mit Zusatzzeichen?
Das Zusatzzeichen ändert die Regel. „Bewohner frei“ erlaubt Anwohnern mit Ausweis das Parken. Andere Zusatzzeichen nennen Uhrzeiten, Ausnahmen für Elektrofahrzeuge oder für Menschen mit Behindertenausweis.
Gilt ein Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen?
Nur mit passendem Zusatzzeichen. Ohne Zusatz betrifft Zeichen 283 oder 286 allein die Fahrbahn. Ein Zusatzzeichen kann den Seitenstreifen einbeziehen oder gezielt als einzige Fläche nennen.
Was bedeutet das Parkverbotsschild mit Zonenrahmen?
Das ist Zeichen 290.1 und beginnt eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot. Es gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen der Zone. Zeichen 290.2 hebt die Zone wieder auf.
Darf ich auf dem Gehweg parken, wenn kein Schild da ist?
Nein. Auf Gehwegen ist Parken nur erlaubt, wenn Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung es ausdrücklich gestattet. Fehlt beides, bleibt der Gehweg tabu.
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Quellen
- Wikipedia: Haltverbot
- § 12 StVO auf gesetze-im-internet.de
- Anlage 2 StVO (Vorschriftzeichen) auf gesetze-im-internet.de
Geschrieben von David Lenk fuer wissens-bote.de. Strittige Faelle werden als strittig gekennzeichnet.






