Inhalt
Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer klassischen 5-Tage-Woche. Wer weniger oder mehr Tage pro Woche arbeitet, berechnet den persönlichen Anspruch mit einer einfachen Formel aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Kurzantwort: Urlaubstage berechnet man mit der Formel 24 Werktage geteilt durch 6, multipliziert mit den eigenen Arbeitstagen pro Woche. Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich so 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, 20 Tage bei 5-Tage-Woche
- Formel: 24 ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche
- Teilzeit: Urlaub wird anteilig nach Wochenarbeitstagen berechnet
- Viele Tarifverträge gewähren 25 bis 30 Tage statt des gesetzlichen Minimums
Die gesetzliche Formel zur Berechnung der Urlaubstage
Das Bundesurlaubsgesetz legt in § 3 den Mindesturlaub mit 24 Werktagen fest, wobei als Werktag jeder Tag außer Sonntag zählt. Die Formel zur Umrechnung auf die eigene Arbeitswoche lautet: 24 Werktage geteilt durch 6, multipliziert mit den tatsächlichen Arbeitstagen pro Woche. Wer an fünf Tagen arbeitet, erhält 24 ÷ 6 × 5 = 20 Urlaubstage im Jahr. Diese 20 Tage bilden die gesetzliche Untergrenze, viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen deutlich mehr vor.
Urlaubstage nach Anzahl der Wochenarbeitstage
Wie viele Urlaubstage zustehen, hängt direkt davon ab, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird. Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Mindestwerte für verschiedene Arbeitsmodelle.
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub |
|---|---|
| 2 Tage | 8 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage |
| 5 Tage | 20 Tage |
| 6 Tage | 24 Tage |
Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen
Bei Teilzeitarbeit zählt für den Urlaubsanspruch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, die Stundenzahl spielt für die Berechnung keine Rolle. Wer beispielsweise nur an drei statt fünf Tagen arbeitet, aber denselben vertraglichen Jahresurlaub von 25 Tagen wie eine Vollzeitkraft hat, rechnet: 25 Tage × 3/5 = 15 Urlaubstage. Wichtig ist dabei, dass sich die Berechnung immer an den Arbeitstagen orientiert und nicht an der täglichen Stundenzahl. Wer an vier vollen Tagen statt fünf halben Tagen arbeitet, hat also einen anderen Urlaubsanspruch als jemand mit derselben Wochenstundenzahl, aber anderer Tageverteilung.
Urlaubsanspruch bei unterjährigem Ein- oder Austritt
Beginnt oder endet ein Arbeitsverhältnis nicht zum Jahresanfang, wird der Urlaub anteilig für die tatsächliche Beschäftigungsdauer berechnet. Die Formel lautet: Jahresurlaub geteilt durch 12, multipliziert mit den vollen Beschäftigungsmonaten. Bei einem Start am 1. Juli mit einem Jahresanspruch von 24 Tagen ergibt das 24 ÷ 12 × 6 = 12 Urlaubstage für das laufende Jahr.
Kurzantwort: Bei einer Kündigung vor dem 30. Juni wird der Urlaub anteilig mit einem Zwölftel pro Beschäftigungsmonat berechnet. Wer erst nach dem 30. Juni ausscheidet, behält den vollen Jahresanspruch.
Sonderfälle: Kündigung, Schwerbehinderung, Elternzeit
Scheidet ein Arbeitnehmer vor dem 30. Juni aus dem Unternehmen aus, wird der Urlaubsanspruch für jeden vollen Beschäftigungsmonat mit einem Zwölftel des Jahresurlaubs berechnet. Nach dem 30. Juni besteht dagegen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, auch wenn das Arbeitsverhältnis im zweiten Halbjahr endet. Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung erhalten nach § 208 SGB IX zusätzlich fünf Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel pro vollem Kalendermonat kürzen, muss dies aber ausdrücklich erklären, bevor der Elternzeit-Urlaub wieder aufgenommen wird.
Rundung bei angebrochenen Urlaubstagen
Ergibt die Berechnung keine ganze Zahl, wird zugunsten der Beschäftigten gerundet. Ein Bruchteil von mindestens einem halben Tag wird nach § 5 Absatz 2 BUrlG auf einen vollen Tag aufgerundet. Bei einem errechneten Anspruch von 12,6 Tagen stehen also 13 volle Urlaubstage zu. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob es sich um den gesetzlichen Mindesturlaub oder um vertraglich vereinbarten Zusatzurlaub handelt.
Urlaubstage im Arbeitsvertrag prüfen
Der gesetzliche Mindesturlaub bildet nur die Untergrenze. Viele Branchen zahlen über Tarifverträge mehr, üblich sind 25 bis 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag oder den geltenden Tarifvertrag zeigt, ob zusätzliche Urlaubstage vereinbart sind. Bei Unklarheiten hilft die Personalabteilung weiter, da sie die genaue Berechnung für den individuellen Vertrag vornimmt und auch Sonderregelungen wie Zusatzurlaub für Betriebszugehörigkeit berücksichtigt.
Fazit
Die Berechnung der Urlaubstage folgt einer klaren gesetzlichen Formel, die sich an den eigenen Arbeitstagen pro Woche orientiert. Wer die Grundformel 24 ÷ 6 × Arbeitstage kennt, kann den eigenen Anspruch in wenigen Schritten selbst ausrechnen, auch bei Teilzeit, Jobwechsel oder unterjährigem Einstieg. Bei Unsicherheiten lohnt sich zusätzlich ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag, da viele Unternehmen mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub gewähren.
FAQ – Häufige Fragen
Wie berechnet man die gesetzlichen Urlaubstage?
Mit der Formel 24 Werktage geteilt durch 6, multipliziert mit den eigenen Arbeitstagen pro Woche.
Wie viele Urlaubstage stehen bei einer 5-Tage-Woche zu?
Gesetzlich mindestens 20 Arbeitstage im Jahr, viele Arbeitsverträge gewähren mehr.
Wie berechnet sich der Urlaub bei Teilzeit?
Der Jahresurlaub wird mit dem Verhältnis der eigenen Arbeitstage zu einer vollen Woche multipliziert, etwa 25 Tage × 3/5 bei drei Arbeitstagen.
Was passiert bei einem Jobwechsel während des Jahres?
Der Urlaub wird anteilig mit einem Zwölftel des Jahresanspruchs pro vollem Beschäftigungsmonat berechnet.
Verfällt der Urlaubsanspruch bei Kündigung vor dem 30. Juni?
Nein, er wird anteilig berechnet, während nach dem 30. Juni der volle Jahresanspruch bestehen bleibt.
Wie viele Zusatztage erhalten Schwerbehinderte?
Fünf zusätzliche Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche nach § 208 SGB IX.
Wird der Urlaub in der Elternzeit gekürzt?
Der Arbeitgeber kann den Urlaub um ein Zwölftel pro vollem Monat Elternzeit kürzen, muss dies aber ausdrücklich erklären.
Wie wird bei angebrochenen Urlaubstagen gerundet?
Ab einem halben Tag wird zugunsten der Beschäftigten auf einen vollen Tag aufgerundet.
Zählt bei Teilzeit die Stundenzahl oder die Tagezahl?
Für den Urlaubsanspruch zählt die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die geleisteten Stunden.
Gilt die gesetzliche Formel auch bei Minijobs?
Ja, auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch, der sich nach denselben Regeln aus ihren Wochenarbeitstagen berechnet.
- Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers
- Kündigung in der Probezeit und Arbeitslosengeld
- Trinkgeld in Polen: Übliche Höhe
- Trinkgeld in Tschechien: Übliche Höhe
Quellen
Nico Thalmann erklaert fuer wissens-bote.de Zusammenhaenge, ohne sie zu vereinfachen.






