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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Gesetzlich Versicherte bekommen Krankengeld in Höhe von 70 Prozent ihres regelmäßigen Bruttoentgelts. Es darf aber 90 Prozent des Nettoentgelts nicht übersteigen. Die Krankenkasse zahlt es ab der siebten Woche einer Krankheit, für höchstens 78 Wochen.
Kurzantwort: Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Brutto, gedeckelt bei 90 Prozent vom Netto. Rechnerisch liegt der Höchstbetrag 2026 bei rund 135 Euro pro Kalendertag.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe: 70 Prozent des Brutto, maximal 90 Prozent des Netto
- Beginn: nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Dauer: höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren pro Krankheit
- Obergrenze: Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat (2026)
Wie viel Krankengeld bekommt man in Prozent?
Die Regel steht in § 47 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Grundlage ist das Regelentgelt. Das ist das regelmäßige Bruttoentgelt, das der Beitragsberechnung unterliegt. Davon zahlt die Kasse 70 Prozent.
Zusätzlich gilt eine Netto-Grenze. Das Krankengeld darf nicht höher sein als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Bei vielen Beschäftigten greift diese Grenze zuerst. Als Faustregel kommen deshalb häufig etwa 80 Prozent des bisherigen Nettos heraus. Die genaue Summe hängt von Steuerklasse und Abzügen ab.
Krankengeld berechnen: Beispiel und Tabelle
Die Kasse rechnet mit Kalendertagen. Ein voller Monat zählt dabei immer 30 Tage. Zuerst wird das Bruttoentgelt pro Tag ermittelt. Davon ergeben 70 Prozent das tägliche Krankengeld.
Ein Beispiel: Wer 3.000 Euro brutto im Monat verdient, hat ein Regelentgelt von 100 Euro pro Tag. 70 Prozent sind 70 Euro. Für 30 Tage ergibt das höchstens 2.100 Euro. Liegt das Netto-Limit darunter, zahlt die Kasse nur diesen niedrigeren Betrag.
| Bruttogehalt pro Monat | Regelentgelt pro Tag | 70 Prozent pro Tag | Höchstens pro Monat (30 Tage) |
|---|---|---|---|
| 2.000 Euro | 66,67 Euro | 46,67 Euro | 1.400 Euro |
| 3.000 Euro | 100,00 Euro | 70,00 Euro | 2.100 Euro |
| 4.000 Euro | 133,33 Euro | 93,33 Euro | 2.800 Euro |
| 5.000 Euro | 166,67 Euro | 116,67 Euro | 3.500 Euro |
Die Werte sind Bruttobeträge vor der 90-Prozent-Netto-Prüfung. Die tatsächliche Zahlung kann darunter liegen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld erhöhen das Regelentgelt anteilig. Das Gesetz rechnet dafür den 360. Teil der Einmalzahlungen aus den letzten zwölf Monaten hinzu.
Krankengeld Höchstbetrag 2026
Das Regelentgelt zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Laut Bundesgesundheitsministerium liegt sie 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat. Das sind 193,75 Euro pro Tag.
70 Prozent davon ergeben rechnerisch 135,63 Euro pro Kalendertag. Für einen Monat mit 30 Tagen sind das knapp 4.069 Euro brutto. Wer mehr verdient, bekommt trotzdem nicht mehr. Die Netto-Grenze kann den Betrag zusätzlich senken.
Kurzantwort: Mehr als etwa 135 Euro pro Tag zahlt die gesetzliche Kasse 2026 rechnerisch nicht. Auch Spitzenverdiener erreichen diese Grenze nur mit ihrem Bruttoanteil.
Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Arbeitnehmer erhalten in den ersten sechs Wochen einer Krankheit weiter ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber. Diese Entgeltfortzahlung regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Erst danach springt die Krankenkasse ein.
Der Anspruch setzt eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit voraus. Die Bescheinigung muss lückenlos aufeinander folgen. Fehlt sie auch nur für einen Tag, kann der Anspruch ruhen. Wer eine Folgebescheinigung braucht, holt sie am besten noch vor dem Ablauf der alten. Ein Anruf bei der Kasse klärt Fristen im Einzelfall.
Wie lange gibt es Krankengeld? 78 Wochen im Überblick
Krankengeld gibt es für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Zeit der Entgeltfortzahlung wird darauf angerechnet. Bei durchgehender Krankheit zahlt die Kasse deshalb rund 72 Wochen.
Kommt während der Krankheit eine weitere hinzu, verlängert sich die Frist nicht. Ein neuer Anspruch wegen derselben Krankheit entsteht erst nach einem neuen Dreijahreszeitraum. Dazu muss der Versicherte mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein. Außerdem muss er in dieser Zeit erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.
Krankengeld netto: Abzüge und Steuer
Das Krankengeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es kann den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen. Am Jahresende kann deshalb eine Nachzahlung anfallen.
Für Rente, Arbeitslosenversicherung und Pflege werden weiterhin Beiträge abgezogen. Für die Krankenversicherung selbst fallen keine Beiträge an. Die Auszahlung liegt dadurch unter dem genannten Bruttobetrag. Wie viel genau, teilt die Kasse im Bescheid mit.
Krankengeld bei Kündigung, Selbstständigen und Minijob
Endet das Arbeitsverhältnis während der Krankheit, zahlt die Kasse das Krankengeld weiter. Voraussetzung ist eine lückenlose Krankschreibung und der Versicherungsschutz mit Anspruch auf Krankengeld. Wer arbeitslos wird, findet mehr dazu im Beitrag Kündigung in der Probezeit und Arbeitslosengeld.
Freiwillig versicherte Selbstständige haben meist keinen Anspruch ab der siebten Woche. Sie können einen Wahltarif abschließen. Minijobber sind über den Job nicht krankenversichert und bekommen daher oft kein Krankengeld. Für die Abrechnung nach einem Jobende kann eine Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers nötig sein.
Finanzen im Blick behalten bei geringerem Einkommen
Das Krankengeld liegt spürbar unter dem Gehalt. Feste Kosten laufen aber weiter. Ein klares System hilft bei der Planung. Wie das geht, zeigt das 4-Konten-Modell.
Reicht das Geld trotzdem nicht, lohnt der Blick auf Wohngeld oder Unterstützung vom Sozialamt. Geraten Schulden außer Kontrolle, hilft der Beitrag über die Folgen einer Privatinsolvenz für Kinder bei der Einordnung.
Fazit
Das Krankengeld ersetzt einen Teil des Einkommens. Die Kasse zahlt 70 Prozent vom Brutto, aber höchstens 90 Prozent vom Netto. Die Obergrenze liegt 2026 rechnerisch bei rund 135 Euro pro Tag. Wer früh die Bescheinigungen lückenlos einreicht, sichert den Anspruch bis zu 78 Wochen ab. Die eigene Kasse nennt den genauen Betrag.
FAQ – Häufige Fragen
Wie viel Prozent vom Gehalt ist Krankengeld?
70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts. Es darf 90 Prozent des Nettoentgelts nicht übersteigen.
Wie viel Krankengeld bekommt man bei 2.500 Euro brutto?
Das Regelentgelt beträgt etwa 83,33 Euro pro Tag. 70 Prozent davon sind rund 58,33 Euro. Für 30 Tage ergibt das höchstens 1.750 Euro brutto.
Wie hoch ist das maximale Krankengeld 2026?
Rechnerisch etwa 135,63 Euro pro Kalendertag. Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat.
Ab wann gibt es Krankengeld?
Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Davor zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit. Die Entgeltfortzahlung zählt dabei mit.
Ist Krankengeld steuerpflichtig?
Nein, es ist steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf anderes Einkommen.
Wird Krankengeld pro Tag oder pro Monat berechnet?
Pro Kalendertag. Ein voller Monat wird mit 30 Tagen angesetzt.
Bekommen Privatversicherte Krankengeld?
Nicht automatisch. Privatversicherte brauchen eine Krankentagegeldversicherung. Höhe und Beginn richten sich nach dem Vertrag.
Was passiert mit dem Krankengeld nach der Kündigung?
Die Kasse zahlt weiter, wenn die Krankschreibung lückenlos bleibt und der Anspruch besteht.
Was tun, wenn das Krankengeld nicht reicht?
Bei der Krankenkasse und einer Sozialberatung nachfragen. Je nach Lage kommen Wohngeld oder Grundsicherung infrage.
- Kündigung in der Probezeit und Arbeitslosengeld
- 4-Konten-Modell
- Privatinsolvenz: Folgen für Kinder
- Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers
Dieser Text ersetzt keine Beratung durch Krankenkasse, Steuerberatung oder Sozialberatung.
Quellen
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes
- Bundesgesundheitsministerium – Krankengeld
- Wikipedia – Krankengeld (Deutschland)
Nico Thalmann erklaert fuer wissens-bote.de Zusammenhaenge, ohne sie zu vereinfachen.






