Weihnachtsgeld bei TVöD 2026: Höhe und Anspruch im Überblick

Veröffentlicht am 29.09.2026 · Lesezeit 4 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Beschäftigte im TVöD erhalten kein klassisches Weihnachtsgeld. Sie bekommen stattdessen eine Jahressonderzahlung. Im Bereich der Kommunen (VKA) liegt sie 2026 bei 85 Prozent des Monatsgehalts über alle Entgeltgruppen hinweg. Beim Bund gelten abweichende Sätze zwischen 75 und 95 Prozent, gestaffelt nach Entgeltgruppe.

Kurzantwort: Die Jahressonderzahlung im TVöD VKA beträgt 2026 einheitlich 85 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts. Ausgezahlt wird sie üblicherweise mit dem Novembergehalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • TVöD VKA 2026: 85 Prozent des Monatsgehalts als Jahressonderzahlung
  • TVöD Bund 2026: gestaffelt zwischen 75 und 95 Prozent je nach Entgeltgruppe
  • Berechnungsgrundlage: Durchschnittsgehalt aus Juli, August und September
  • Auszahlung: in der Regel mit dem Novembergehalt

Was die Jahressonderzahlung im TVöD ersetzt

Im öffentlichen Dienst gibt es kein separates Weihnachtsgeld wie in manchen privaten Branchen. Stattdessen zahlt der Arbeitgeber eine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD, die umgangssprachlich als Weihnachtsgeld bezeichnet wird. Sie wird einmal jährlich ausgezahlt und richtet sich nach dem tariflich vereinbarten Prozentsatz der jeweiligen Entgeltgruppe.

Höhe der Jahressonderzahlung 2026 im TVöD VKA

Für Beschäftigte der Kommunen und kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) liegt die Jahressonderzahlung 2026 einheitlich bei 85 Prozent des Bemessungsentgelts. Diese Regelung gilt sowohl für die allgemeine Entgelttabelle als auch für die Tabellen P und S in Pflege- und Sozialberufen. Für bestimmte Entgeltgruppen 1 bis 8 in den Besonderen Teilen B und K kann laut Tarifvertrag ein abweichender Satz von 90 Prozent gelten.

Höhe der Jahressonderzahlung 2026 beim Bund

Beim Bund fällt die Staffelung deutlicher aus. Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 8 erhalten 95 Prozent, die Gruppen 9a bis 12 erhalten 90 Prozent und die höheren Gruppen 13 bis 15 erhalten 75 Prozent des Bemessungsentgelts. Diese Werte gehen auf eine Tarifeinigung aus dem Jahr 2025 zurück, die seit 2026 gilt.

Bereich Entgeltgruppe Prozentsatz 2026
VKA (Kommunen) alle Gruppen 85 %
VKA, Teile B/K 1–8 90 %
Bund 1–8 95 %
Bund 9a–12 90 %
Bund 13–15 75 %

Berechnungsgrundlage der Jahressonderzahlung

Für die Berechnung zählt das durchschnittliche Monatsgehalt aus den Monaten Juli, August und September des jeweiligen Jahres. Maßgeblich ist dabei die im September erreichte Entgeltgruppe. Regelmäßig gezahlte Zulagen und tabellenwirksame Überstunden fließen in die Berechnung ein, während Leistungsprämien und Sonderzulagen außen vor bleiben.

Kurzantwort: Grundlage der Berechnung ist das Durchschnittsgehalt aus Juli, August und September, bewertet nach der im September gültigen Entgeltgruppe.

Wann die Jahressonderzahlung ausgezahlt wird

Die Auszahlung erfolgt üblicherweise gemeinsam mit dem Novembergehalt. Manche Arbeitgeber zahlen einen Teil bereits früher aus, die vollständige Summe folgt jedoch spätestens mit der Novemberabrechnung. Wer während des Jahres den Arbeitgeber wechselt oder das Arbeitsverhältnis beendet, erhält die anteilige Zahlung meist mit der letzten Gehaltsabrechnung.

Kürzung bei Abwesenheit oder Teilzeit

Fehlt ein Beschäftigter während des Jahres, zum Beispiel wegen unbezahltem Urlaub, reduziert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel je vollem Abwesenheitsmonat. Ausnahmen gelten für Zeiten des Grundwehrdienstes, des Mutterschutzes und der Elternzeit nach Bundeselterngeldgesetz, die den Anspruch nicht mindern. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Zahlung anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang berechnet.

Unterschied zum Weihnachtsgeld in der Privatwirtschaft

Anders als in vielen privaten Unternehmen ist die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst tariflich fest verankert und kein freiwilliger Bonus. Während private Arbeitgeber Weihnachtsgeld kürzen oder streichen können, ist die Höhe im TVöD verbindlich geregelt und wird nur durch neue Tarifverhandlungen verändert. Das macht die Zahlung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst planbarer als in Branchen ohne tarifliche Bindung. Neue Tarifrunden können die Prozentsätze zwar in beide Richtungen verändern, ein vollständiger Wegfall der Jahressonderzahlung ist in der Geschichte des TVöD bislang aber nicht vorgekommen.

Steuern und Sozialabgaben auf die Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung unterliegt wie das reguläre Gehalt der vollen Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Sie wird lohnsteuerlich als sonstiger Bezug behandelt und mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Netto bleibt davon je nach persönlicher Steuerklasse und Höhe des gesamten Jahresgehalts meist zwischen 55 und 70 Prozent der ursprünglichen Bruttosumme übrig. Eine gesonderte Steuervergünstigung wie bei manchen anderen Einmalzahlungen gibt es dafür nicht, die Jahressonderzahlung zählt zum ganz normalen zu versteuernden Einkommen des jeweiligen Jahres.

Fazit

Die Jahressonderzahlung ersetzt im TVöD das klassische Weihnachtsgeld und liegt 2026 im VKA-Bereich einheitlich bei 85 Prozent, beim Bund gestaffelt zwischen 75 und 95 Prozent. Grundlage ist das Durchschnittsgehalt aus dem dritten Quartal, ausgezahlt wird die Summe in der Regel im November. Wer die genaue Höhe für die eigene Entgeltgruppe wissen möchte, findet die exakten Werte in der Entgelttabelle des jeweiligen Tarifbereichs oder direkt in der Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers.

FAQ – Häufige Fragen

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TVöD 2026?

Im VKA-Bereich beträgt die Jahressonderzahlung einheitlich 85 Prozent, beim Bund liegt sie je nach Entgeltgruppe zwischen 75 und 95 Prozent.

Wann wird die Jahressonderzahlung ausgezahlt?

Sie wird in der Regel gemeinsam mit dem Novembergehalt überwiesen.

Wie wird die Jahressonderzahlung berechnet?

Grundlage ist das Durchschnittsgehalt aus Juli, August und September, bewertet nach der im September gültigen Entgeltgruppe.

Haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf die Jahressonderzahlung?

Ja, die Zahlung erfolgt anteilig entsprechend dem individuellen Beschäftigungsumfang.

Wird die Zahlung bei Elternzeit gekürzt?

Nein, Zeiten der Elternzeit nach Bundeselterngeldgesetz mindern den Anspruch nicht.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel während des Jahres?

Die Zahlung wird anteilig berechnet und meist mit der letzten Gehaltsabrechnung beim alten Arbeitgeber ausgezahlt.

Ist die Jahressonderzahlung dasselbe wie Weihnachtsgeld?

Im Kern ja, tariflich heißt sie Jahressonderzahlung und übernimmt die Funktion des klassischen Weihnachtsgelds.

Gilt für alle Entgeltgruppen derselbe Prozentsatz?

Im VKA-Bereich ja, mit Ausnahme einzelner Gruppen in den Besonderen Teilen B und K. Beim Bund ist der Satz nach Entgeltgruppe gestaffelt.

Zählen Überstunden zur Berechnungsgrundlage?

Tabellenwirksame Überstunden fließen ein, Leistungsprämien und Sonderzulagen bleiben unberücksichtigt.

Kann der Arbeitgeber die Jahressonderzahlung streichen?

Nein, im Gegensatz zu freiwilligem Weihnachtsgeld in der Privatwirtschaft ist die Zahlung tariflich verbindlich geregelt.

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Quellen

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