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Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Gesetzlich Versicherte zahlen bei der Zuzahlung im Krankenhaus 10 Euro pro Tag. Das gilt ab dem 18. Lebensjahr für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, also maximal 280 Euro. Danach übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Aufenthalt vollständig.
Kurzantwort: Die Zuzahlungen fürs Krankenhaus betragen 10 Euro je Tag der vollstationären Behandlung, längstens für 28 Tage pro Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts.
Das Wichtigste in Kürze
- 10 Euro pro Tag bei vollstationärer Behandlung
- Höchstens 28 Tage pro Jahr, also 280 Euro
- Keine Zuzahlung unter 18 Jahren
- Befreiung ab 2 Prozent (chronisch Kranke 1 Prozent) des Bruttoeinkommens
Zuzahlungen im Krankenhaus: Was das Gesetz regelt
Die Grundlage steht im Sozialgesetzbuch V. Nach Paragraf 39 Absatz 4 zahlen Versicherte ab 18 Jahren vom Beginn der vollstationären Behandlung an einen festen Betrag je Kalendertag. Die Höhe ergibt sich aus Paragraf 61. Dort stehen 10 Euro für stationäre Maßnahmen.
Den Betrag zahlen Patienten direkt an das Krankenhaus. Die Klinik muss jede Zahlung quittieren. Diese Quittungen brauchen Versicherte später für die Belastungsgrenze.
Wie viele Tage kostet der Krankenhausaufenthalt extra?
Die Zuzahlung endet nach 28 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres. Wer länger im Krankenhaus liegt, zahlt für die weiteren Tage nichts mehr. Das Kalenderjahr zählt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Ein Aufenthalt über den Jahreswechsel beginnt deshalb neu zu zählen.
| Aufenthalt | Zuzahlung |
|---|---|
| 5 Tage | 50 Euro |
| 14 Tage | 140 Euro |
| 28 Tage | 280 Euro |
| 40 Tage | 280 Euro (Höchstbetrag) |
Wer muss die Zuzahlung im Krankenhaus zahlen?
Die Pflicht trifft gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder und Jugendliche sind ausgenommen. Bei Privatversicherten hängt es vom Tarif ab. Manche Tarife kennen eine Selbstbeteiligung, andere zahlen den Aufenthalt ohne Abzug.
Anrechnung: Reha und frühere Aufenthalte
Bereits geleistete Zahlungen im selben Jahr laufen auf die 28 Tage. Das Gesetz nennt Zahlungen an die Rentenversicherung für eine Reha und Zahlungen für eine ambulante oder stationäre Rehabilitation der Krankenkasse. Wer im Frühjahr 14 Tage in der Reha war, zahlt im Krankenhaus im selben Jahr nur noch für 14 weitere Tage.
Kurzantwort: Ja, Reha-Zuzahlungen desselben Jahres werden angerechnet. Sie verkürzen die Zeit, in der das Krankenhaus noch 10 Euro pro Tag verlangen darf.
Befreiung von der Zuzahlung: Die Belastungsgrenze
Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Nach Paragraf 62 gilt eine Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung liegt sie bei 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung aus. Für den Rest des Jahres entfallen dann alle Zuzahlungen.
Ein Rechenbeispiel: Bei 30.000 Euro Bruttoeinnahmen liegt die Grenze bei 600 Euro. Chronisch Kranke zahlen höchstens 300 Euro. Die Kasse rechnet Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel und Fahrkosten mit ein. Wer schon viele Rezepte bezahlt hat, erreicht die Grenze also früher. Mehr zu Kosten im Gesundheitsbereich zeigt der Beitrag Was kostet Fußpflege?.
Haushalt und Familie: Wie die Kasse rechnet
Die Kasse addiert die Einnahmen und Zuzahlungen aller Angehörigen im gemeinsamen Haushalt. Dazu zählen Ehepartner, Lebenspartner und Kinder. Für den ersten Angehörigen kürzt das Gesetz die Einnahmen um 15 Prozent der Bezugsgröße, für jeden weiteren um 10 Prozent. Für Kinder gelten Freibeträge aus dem Einkommensteuergesetz. Familien landen dadurch oft früher unter der Grenze. Bei knappen Finanzen hilft manchmal ein Blick auf die Folgen einer Überschuldung, etwa bei einer Privatinsolvenz.
Weitere Kosten rund um den Klinikaufenthalt
Neben den 10 Euro am Tag können weitere Posten anfallen. Für Krankentransporte zur Behandlung gilt nach Paragraf 60 ebenfalls eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung bezahlen Patienten meist selbst. Wer ohne zwingenden Grund ein anderes Krankenhaus wählt als in der Einweisung genannt, kann die Mehrkosten tragen müssen.
Praktische Schritte: So gehen Versicherte vor
- Alle Quittungen des Kalenderjahres sammeln, auch für Rezepte und Fahrten.
- Den Bruttojahresverdienst des Haushalts ausrechnen und 2 oder 1 Prozent davon bilden.
- Bei Erreichen der Grenze die Befreiung bei der Krankenkasse beantragen.
- Bei Vorauszahlung schon im Januar die Kasse fragen. Viele Kassen bieten an, die Jahressumme im Voraus zu zahlen.
- Zu viel gezahlte Beträge zurückfordern, wenn die Grenze überschritten wurde.
Wer nach einem Krankenhausaufenthalt nicht arbeiten kann, sollte auch seine Einnahmen im Blick behalten. Hinweise zu Lohnausfall und Leistungen zeigt der Beitrag Kündigung in der Probezeit und Arbeitslosengeld.
Fazit
Die Zuzahlungen fürs Krankenhaus sind klar geregelt. Es sind 10 Euro je Tag für höchstens 28 Tage, also bis zu 280 Euro im Jahr. Kinder und Jugendliche zahlen nichts. Wer viel zuzahlt, profitiert von der Belastungsgrenze von 2 oder 1 Prozent. Quittungen aufbewahren lohnt sich daher immer.
Der Text ersetzt keine Beratung durch Krankenkasse, Sozialverband oder Steuerberater. Im Einzelfall entscheidet die Kasse.
FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch sind die Zuzahlungen im Krankenhaus pro Tag?
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Euro je Kalendertag der vollstationären Behandlung. Das Krankenhaus zieht den Betrag ein.
Wie viele Tage muss ich zuzahlen?
Die Zuzahlung endet nach 28 Tagen im Kalenderjahr. Damit liegt der Höchstbetrag bei 280 Euro.
Zahlen Kinder und Jugendliche im Krankenhaus etwas dazu?
Nein. Die Zuzahlung gilt erst für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bis dahin bleibt der Aufenthalt zuzahlungsfrei.
Gibt es eine Zuzahlung bei einer ambulanten Operation?
Das Gesetz nennt die Zuzahlung ausdrücklich für die vollstationäre Behandlung. Bei rein ambulanten Eingriffen fällt sie im Krankenhaus deshalb nicht an. Für Medikamente oder Heilmittel danach können eigene Zuzahlungen entstehen.
Wird die Zuzahlung aus früheren Reha-Maßnahmen angerechnet?
Ja. Zahlungen für eine Reha der Rentenversicherung oder eine Anschlussheilbehandlung im selben Kalenderjahr zählen mit. Sie senken die Tage, für die im Krankenhaus noch Geld fällig wird.
Wie funktioniert die Befreiung durch die Belastungsgrenze?
Die Krankenkasse befreit von weiteren Zuzahlungen, sobald sie 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen erreichen. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent. Die Kasse stellt dafür eine Bescheinigung aus.
Muss ich die Belege selbst sammeln?
Ja, das empfiehlt sich. Das Krankenhaus quittiert jede Zahlung. Wer alle Quittungen des Jahres aufbewahrt, kann bei der Kasse die Befreiung oder eine Erstattung beantragen.
Zählt das Einkommen des Partners mit?
Ja. Die Kasse rechnet Zuzahlungen und Einnahmen aller Angehörigen im gemeinsamen Haushalt zusammen. Für Ehepartner und Kinder gibt es Freibeträge.
Gilt die Zuzahlung auch für Privatversicherte?
Der Paragraf 39 gilt für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte richten sich nach ihrem Tarif und den vereinbarten Selbstbeteiligungen. Der Versicherungsvertrag gibt Auskunft.
Kosten Einbettzimmer und Chefarzt extra?
Ja. Diese Wahlleistungen gehören nicht zur Regelversorgung. Wer sie wünscht, zahlt sie meist selbst oder über eine Zusatzversicherung.
- 4-Konten-Modell: Geld sinnvoll aufteilen
- Was passiert, wenn Fäden nicht gezogen werden?
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Quellen
Ariane Pohl schreibt fuer wissens-bote.de und belegt Regeln mit Woerterbuechern und Fachliteratur.






