NRW Jagdzeiten: Diese Schonzeiten gelten für jede Wildart

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 6 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Die NRW Jagdzeiten legt die Landesjagdzeitenverordnung fest. Sie regelt für jede Wildart, in welchem Zeitraum gejagt werden darf. Rehböcke sind ab 1. Mai jagdbar, Rotwild ab 1. August, Feldhasen erst ab 16. Oktober. Außerhalb dieser Fenster gilt Schonzeit.

Kurzantwort: Die Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen hängen von der Wildart ab. Die Hauptsaison auf Schalenwild, Niederwild und Wasservögel läuft von August bis Januar, Schwarzwild darf ganzjährig bejagt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund gibt die Jagdzeiten vor, NRW darf abweichen.
  • Rehböcke: 1. Mai bis 31. Januar.
  • Feldhase: 16. Oktober bis 31. Dezember.
  • Das Rebhuhn ist bis Ende 2027 ganzjährig geschont.

Wer legt die Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen fest?

Die Grundlage bildet die Verordnung über die Jagdzeiten des Bundes. Sie nennt für jede Wildart einen Zeitraum, etwa für Feldhasen vom 1. Oktober bis 15. Januar. Die Länder dürfen diese Fristen ändern. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums NRW können sie Schonzeiten auch aus besonderen Gründen aufheben.

In Nordrhein-Westfalen gilt dafür die Landesjagdzeitenverordnung. Welche Tiere überhaupt dem Jagdrecht unterliegen, steht im Landesjagdgesetz. Beides zusammen ergibt die Liste der jagdbaren Arten. Wer Wild bejagen will, prüft also zuerst, ob die Art dort steht, und danach, ob gerade Jagdzeit ist.

Schonzeit und Jagdzeit: die Begriffe

Die Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem eine Wildart erlegt werden darf. Alles andere heißt Schonzeit. In dieser Phase muss Wild verschont werden. Einige Arten haben gar keine Jagdzeit und sind ganzjährig geschont.

Eine weitere Schutzregel gilt unabhängig vom Kalender. Elterntiere bleiben in der Setz- und Brutzeit von der Jagd verschont, auch wenn für ihre Art keine Schonzeit festgelegt ist. Das gilt sogar für Wildschweine, die sonst ganzjährig bejagt werden dürfen.

Jagdzeiten NRW für Schalenwild: Reh, Rotwild und Muffelwild

Das Landwirtschaftsministerium nennt in seiner Jagdbroschüre für Schalenwild diese Zeiträume. Rehböcke werden in NRW früher bejagt als Ricken und Kitze. Die Altersklassen haben eigene Fristen.

Wildart Jagdzeit in NRW
Rehbock 1. Mai – 31. Januar
Schmalreh 1. Mai – 31. Mai und 1. September – 31. Januar
Ricke 1. September – 31. Januar
Rehkitz 1. September – 31. Januar
Rotwild: Schmalspießer und Schmaltiere 1. Mai – 31. Mai und 1. August – 31. Januar
Rotwild: Kälber, Hirsche, Alttiere 1. August – 31. Januar
Muffelwild 1. August – 31. Januar

Schmalrehe und Schmaltiere sind Jungtiere ohne Nachwuchs. Ihre Frühjahrsjagd im Mai gehört zur Bestandsregulierung. Kitze und Kälber sind Jungtiere im ersten Lebensjahr und werden erst ab Spätsommer oder Herbst bejagt.

Jagdzeiten für Schwarzwild: Wildschwein ganzjährig

Wildschweine dürfen nach der Bundesverordnung das ganze Jahr bejagt werden. Das Landwirtschaftsministerium verweist zusätzlich auf die Afrikanische Schweinepest. Diese Tierseuche befällt Haus- und Wildschweine und endet fast immer tödlich. Zur Vorbeugung wird die Bestandsregulierung durch intensive Bejagung empfohlen.

Kurzantwort: Bachen mit Frischlingen sind auch außerhalb der Schonzeit tabu. Der Muttertierschutz gilt in NRW ausdrücklich für Schwarzwild.

Niederwild: Hase, Kaninchen, Fuchs und Marder

Für Haarwild nennt die Broschüre des Ministeriums folgende Fristen. Viele Jagdpächter setzen sich strengere Regeln als das Gesetz. Beim Feldhasen ist das häufig der Fall. Der Bestand schrumpft regional, deshalb ruht die Hasenjagd vielerorts freiwillig.

Wildart Jagdzeit in NRW
Feldhase 16. Oktober – 31. Dezember
Wildkaninchen 16. Oktober – 28. Februar
Fuchs 16. Juli – 28. Februar (Jungfüchse ganzjährig)
Dachs 1. September – 31. Dezember (Jungdachse ganzjährig)
Steinmarder 16. Oktober – 28. Februar
Hermelin 1. September – 28. Februar
Wildkatze ganzjährig geschont seit 1934

Die Schonzeit für Wildkaninchen können die unteren Jagdbehörden aufheben, um Wildschäden zu begrenzen. Muttertiere mit Jungen bleiben dabei ausgenommen.

Federwild: Enten, Gänse, Tauben und Fasan

Bei Vögeln gelten zum Teil andere Fenster als beim Haarwild. Die Ringeltaube darf bis in den Februar bejagt werden. Auf den Rebhuhn-Bestand nimmt das Land besondere Rücksicht.

Wildart Jagdzeit in NRW
Stockente 16. September – 15. Januar
Graugans 16. Juli – 31. Januar
Ringeltaube 1. November – 20. Februar
Fasan 16. Oktober – 15. Januar
Rebhuhn Jagdzeit ausgesetzt, geschont bis 31. Dezember 2027

Für die Graugans gibt es eine Ausnahme. In den Vogelschutzgebieten Unterer Niederrhein und Weseraue gilt vom 15. Oktober bis 31. Januar eine gesonderte Schonzeit. Sie schützt Zugvögel aus arktischen Regionen, die dort überwintern.

Schonzeit aufheben: wann Ausnahmen möglich sind

Die unteren Jagdbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten dürfen Schonzeiten für bestimmte Gebiete aufheben. Das Landesjagdgesetz nennt mehrere Gründe. Dazu zählen Wildseuchenbekämpfung, kränkelndes Wild, übermäßige Wildschäden, Forschung und gestörtes biologisches Gleichgewicht. Die Behörde prüft jeden Fall einzeln.

Ein Beispiel zeigt sich auf Wiesen und Feldern. Wer wissen will, wie sich Mahd und Tierschutz ergänzen, findet dazu Hintergründe im Beitrag Was passiert, wenn Wiesen nicht gemäht werden. Auch Jungvögel im Garten sind ein Thema, das viele Spaziergänger beschäftigt, etwa bei Spatzenküken.

Jagdjahr und Jagdstrecke in NRW

Das Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März. Für diesen Zeitraum melden die Jagdausübungsberechtigten die erlegten Tiere bis zum 15. April an die untere Jagdbehörde. Die Zahl umfasst auch Fallwild, etwa Tiere aus Verkehrsunfällen. Das Land wertet die Daten jährlich in der Jagdstrecken-Statistik aus.

Fazit

Die NRW Jagdzeiten unterscheiden sich je nach Wildart deutlich. Rehböcke sind lange jagdbar, das Rebhuhn ruht bis Ende 2027, und Wildschweine dürfen ganzjährig bejagt werden. Wer die Details braucht, liest den Wortlaut der Landesjagdzeitenverordnung. Sie kann sich ändern und geht der Übersicht in diesem Artikel vor. Maßgeblich bleiben immer die amtlichen Texte des Landes.

FAQ – Häufige Fragen

Wann beginnt die Jagdsaison in NRW?

Die früheste Jagdzeit beginnt am 1. Mai mit Rehböcken und Schmalrehen. Auf Rotwild, Füchse und Graugänse startet die Jagd im Sommer, ab 1. August beziehungsweise 16. Juli. Die Hauptsaison auf Niederwild und Enten läuft von September bis Januar.

Wann ist Schonzeit für Rehwild in NRW?

Böcke sind vom 1. Februar bis 30. April geschont. Kitze, Ricken und Schmalrehe haben Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August, mit einer kurzen Jagdzeit für Schmalrehe im Mai.

Dürfen Wildschweine in NRW das ganze Jahr gejagt werden?

Nach der Bundesjagdzeitenverordnung darf Schwarzwild ganzjährig bejagt werden. Das Landwirtschaftsministerium nennt den Muttertierschutz als Grenze. Bachen mit Frischlingen bleiben verschont.

Was ist das Jagdjahr?

Das Jagdjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. Für diesen Zeitraum melden Jäger ihre Strecke an die untere Jagdbehörde. Die Meldung ist bis zum 15. April fällig.

Wer legt die Jagdzeiten fest?

Der Bund gibt den Rahmen über die Bundesjagdzeitenverordnung vor. Das Land Nordrhein-Westfalen darf davon abweichen und regelt die Details in der Landesjagdzeitenverordnung.

Kann eine Schonzeit aufgehoben werden?

Ja, im Einzelfall. Die unteren Jagdbehörden bei Kreisen und kreisfreien Städten können Schonzeiten für Gebiete oder Jagdbezirke aufheben. Gründe sind zum Beispiel Wildseuchen oder übermäßige Wildschäden.

Gibt es Wildarten mit ganzjähriger Schonzeit?

Ja. Die Wildkatze darf in Deutschland seit 1934 nicht mehr gejagt werden. Das Rebhuhn ist in NRW bis zum 31. Dezember 2027 ganzjährig geschont.

Wann darf der Fuchs gejagt werden?

Die Jagdzeit für Füchse dauert in NRW vom 16. Juli bis 28. Februar. Jungfüchse dürfen ganzjährig bejagt werden.

Wie lange darf auf Feldhasen gejagt werden?

In NRW gilt für Feldhasen die Jagdzeit vom 16. Oktober bis 31. Dezember. Weil die Bestände regional schrumpfen, verzichten viele Jäger freiwillig auf die Hasenjagd.

Wo stehen die aktuellen Jagdzeiten für NRW?

Das Landwirtschaftsministerium NRW verlinkt auf seiner Seite zu Jagdzeiten die Landesjagdzeitenverordnung im Wortlaut. Änderungen sind dort zuerst zu finden.

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Quellen

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