Pflegegeld Stufe 2: Betrag und Antrag im Pflegegrad 2

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Wer „Pflegegeld Stufe 2“ sucht, meint heute den Pflegegrad 2. Das Pflegegeld beträgt dort 347 Euro im Monat. Es geht an Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen versorgt werden.

Kurzantwort: Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347 Euro pro Monat. Es gibt keine „Stufe 2“ mehr, seit 2017 gelten Pflegegrade. Anspruch besteht ab 27 Punkten im Begutachtungsverfahren der Pflegekasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
  • Voraussetzung: 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
  • Antrag bei der Pflegekasse, Leistung ab Antragsmonat
  • Halbjährlich ein Beratungsbesuch zu Hause

Pflegegeld Stufe 2: Warum es heute Pflegegrad 2 heißt

Bis Ende 2016 teilte die Pflegeversicherung Menschen in drei Pflegestufen ein. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Der Grad richtet sich nach der Selbstständigkeit im Alltag und nicht mehr nach dem Zeitaufwand der Pflege. Bei Suchanfragen zur „Pflegestufe 2“ geht es deshalb fast immer um aktuelle Leistungen im Pflegegrad 2 oder um alte Bescheide.

Die Wikipedia-Übersicht zum Pflegegrad erklärt die Umstellung ausführlich. Laut Gesetz gilt der Pflegegrad 2 bei „erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“.

So hoch ist das Pflegegeld im Pflegegrad 2

Das Pflegegeld beträgt nach § 37 SGB XI je Kalendermonat 347 Euro. Die Pflegekasse zahlt es aus, wenn die pflegebedürftige Person ihre Pflege selbst organisiert. Meist übernehmen das Familie, Nachbarn oder Freunde. Die folgende Tabelle zeigt den Vergleich der Pflegegrade 2 bis 5.

Pflegegrad Gesamtpunkte Pflegegeld pro Monat
2 27 bis unter 47,5 347 Euro
3 47,5 bis unter 70 599 Euro
4 70 bis unter 90 800 Euro
5 90 bis 100 990 Euro

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld. Dort gibt es andere Hilfen wie den Entlastungsbetrag.

Voraussetzungen: So wird Pflegegrad 2 festgestellt

Der Medizinische Dienst begutachtet die Person, meist bei einem Hausbesuch. Er bewertet sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Daraus entsteht ein Gesamtwert. Nach § 15 SGB XI führen 27 bis unter 47,5 Punkte in den Pflegegrad 2.

Wichtig ist außerdem, dass die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht. Kurze Erkrankungen begründen also keinen Anspruch.

Antrag stellen: Schritt für Schritt

  • Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen. Sie sitzt bei der eigenen Krankenkasse.
  • Formulare der Kasse ausfüllen und ärztliche Unterlagen bereithalten.
  • Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen führen. Es hält Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen und bei der Mobilität fest.
  • Zum Termin des Medizinischen Dienstes eine Vertrauensperson mitnehmen.
  • Bescheid prüfen. Bei Abweichung vom erwarteten Grad Widerspruch einlegen.

Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Die Leistung gilt ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Wer früh anruft, sichert sich also mehr Monate Pflegegeld.

Kurzantwort: Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Vertretung bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt zunächst, die Leistung gilt ab dem Antragsmonat.

Weitere Leistungen im Pflegegrad 2

Neben dem Pflegegeld sieht das Gesetz weitere Hilfen vor. Die wichtigsten Beträge im Überblick:

  • Pflegesachleistung: bis zu 796 Euro pro Monat für einen ambulanten Pflegedienst (§ 36 SGB XI).
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro pro Monat für anerkannte Angebote zur Entlastung (§ 45b SGB XI).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro pro Monat, etwa Handschuhe oder Bettschutzeinlagen.
  • Zuschuss für den Wohnungsumbau: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 SGB XI).

Wer Pflegegeld und Pflegedienst mischt, nutzt die Kombinationsleistung. Das Pflegegeld sinkt dann anteilig, und die Wahl bindet für sechs Monate. Wird die Pflegeperson krank oder macht Urlaub, zahlt die Kasse das halbe Pflegegeld bis zu acht Wochen im Jahr weiter.

Beratungsbesuch: Pflicht beim Pflegegeld

Wer Pflegegeld bezieht, muss im Pflegegrad 2 einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch in der eigenen Wohnung abrufen. Er dient der Qualitätssicherung und gibt Angehörigen praktische Tipps. Er kostet nichts. Wer den Termin versäumt, riskiert eine Kürzung oder sogar den Wegfall des Pflegegeldes.

Pflegegeld und andere Leistungen im Alltag

Viele Familien fragen sich, was rund um die Pflege sonst noch zu regeln ist. Vorsorge und Vollmachten gehören dazu. Einen Einstieg bietet der Beitrag zum Beglaubigen eines Testaments. Bei Demenz hilft das Hintergrundwissen dazu, wie Alzheimer entsteht. Wer den Haushalt neu plant, findet im Text zum 4-Konten-Modell eine einfache Struktur für die Finanzen.

Kurzantwort: Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es im Pflegegrad 2 den Entlastungsbetrag von 131 Euro, Pflegehilfsmittel bis 42 Euro und Zuschüsse zum Wohnungsumbau.

Fazit

Pflegegeld Stufe 2 heißt heute Pflegegrad 2 und beträgt 347 Euro im Monat. Der Anspruch hängt vom Ergebnis der Begutachtung ab, nicht von der Diagnose allein. Wer früh den Antrag stellt, ein Pflegetagebuch führt und den Beratungsbesuch einhält, nutzt die Leistung am besten. Zusätzliche Hilfen wie Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel lassen sich damit kombinieren.

FAQ – Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

Das Pflegegeld beträgt 347 Euro pro Kalendermonat. Das steht in § 37 SGB XI.

Gibt es die Pflegestufe 2 noch?

Nein. Die Pflegestufen liefen Ende 2016 aus. Seit 2017 gelten fünf Pflegegrade. Wer früher Pflegestufe 2 hatte, wurde überwiegend in Pflegegrad 3 übergeleitet.

Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?

Die Pflegekasse überweist es an die pflegebedürftige Person. Sie gibt es in der Regel als Anerkennung an die Angehörigen oder Freunde weiter, die sie pflegen.

Ab wann wird das Pflegegeld gezahlt?

Die Leistung gilt ab dem Monat der Antragstellung, sofern der Pflegegrad festgestellt wird. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn die Begutachtung erst später folgt.

Muss ich Pflegegeld zurückzahlen, wenn es nicht für Pflege genutzt wird?

Der Gesetzgeber setzt voraus, dass die Pflege mit dem Geld sichergestellt wird. Die Pflegekasse prüft das über die Beratungsbesuche. Fehlt die Pflege dauerhaft, kann sie die Leistung kürzen oder streichen.

Was ist ein Beratungsbesuch und muss er sein?

Bei Pflegegrad 2 muss einmal im Halbjahr ein Beratungsbesuch in der eigenen Wohnung stattfinden. Ein zugelassener Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle führt ihn durch. Ohne Besuch droht eine Kürzung des Pflegegeldes.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Der Pflegedienst rechnet dann einen Teil der Sachleistung ab, und das Pflegegeld sinkt anteilig. Die Wahl bindet für sechs Monate.

Wie viel Pflegegeld gibt es während eines Urlaubs der Pflegeperson?

Bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zahlt die Kasse das halbe Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weiter. Die Ersatzpflege selbst rechnet sie separat ab.

Was tun, wenn die Pflegekasse Pflegegrad 1 statt 2 festlegt?

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Ein Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen stützen den Widerspruch. Pflegeberatung oder Sozialverbände helfen dabei.

Bekommt Pflegegrad 1 auch Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. In Pflegegrad 1 stehen unter anderem der Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

Mehr zum Thema

Dieser Text ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder ärztliche Beratung. Die Beträge stammen aus dem Gesetzestext und können sich ändern. Die Pflegekasse und Pflegeberatungsstellen geben verbindliche Auskunft.

Quellen

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