Was passiert, wenn ein Paket nicht abgeholt wird? Fristen, Folgen

Kurzantwort: Ein DHL-Paket liegt 7 Werktage in der Filiale und 7 Kalendertage in der Packstation, bei umgeleiteten Sendungen 9 Tage. Danach geht es an den Absender zurück, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Kaufvertrag bleibt davon unberührt: Nichtabholen ist kein Widerruf, denn § 355 BGB verlangt eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Händler. Der Händler kann Mehrkosten der Rücksendung nach § 304 BGB verlangen oder die Ware erneut schicken. Bei anderen Paketdiensten gelten ähnliche Fristen, die genaue Zahl steht in der Benachrichtigung.

Die Benachrichtigungskarte liegt im Briefkasten, aber der Urlaub, die Krankheit oder schlicht der Alltag kommen dazwischen. Dann stellt sich die Frage, was mit dem Paket passiert und ob du die Ware oder das Geld verlierst. Die Antwort hat zwei Teile: die Regeln des Paketdienstes und das Kaufrecht.

Hier liest du, wie lange DHL Sendungen aufbewahrt, was nach Ablauf der Frist mit dem Paket geschieht, warum der Kaufvertrag trotzdem weiterläuft, welche Kosten auf dich zukommen können und wie du eine Rücksendung vermeidest. Die Fristen stammen aus den Hilfeseiten von DHL, die rechtlichen Punkte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Wie lange DHL das Paket aufbewahrt

DHL nennt auf seinen Hilfeseiten drei Fristen:

  • Filiale: 7 Werktage. Zwei Werktage vor Ablauf schickt DHL eine zweite Erinnerung.
  • Packstation, direkt adressiert: 7 Kalendertage ab dem Tag der Einstellung.
  • Packstation nach gescheiterter Haustürzustellung: 9 Kalendertage.

Eine Verlängerung lehnt DHL ausdrücklich ab. Wer selbst nicht kommen kann, gibt einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht mit; sie braucht dazu die unterschriebene Vollmacht, ihren Ausweis und die Benachrichtigung. Für bestimmte Pakete lässt sich außerdem bis zwei Tage vor Fristende eine einmalige Zweitzustellung an die Hausadresse buchen, die in der Regel zwei Werktage später erfolgt.

Was nach Ablauf der Frist passiert

Das Paket wird als „nicht abgeholt“ an den Absender zurückgeschickt. In der Sendungsverfolgung erscheint dann ein Status wie „Rücksendung an Absender“, und ab diesem Moment kannst du es bei DHL nicht mehr anfordern. Für dich als Empfänger entstehen bei DHL keine Gebühren, die Rücksendung zahlt der Absender. Beim Händler landet die Ware im Wareneingang, und ab hier hängt alles vom Verkäufer ab. Große Onlinehändler erstatten den Kaufpreis oft automatisch, sobald die Retoure eingebucht ist. Kleinere Shops melden sich per E-Mail und fragen, ob sie erneut versenden sollen, meist gegen erneute Versandkosten. Bei Privatverkäufen über Kleinanzeigen oder Plattformen musst du selbst Kontakt aufnehmen.

Der Kaufvertrag läuft weiter

Viele glauben, ein nicht abgeholtes Paket sei automatisch ein Widerruf. Das stimmt seit der Reform des Verbraucherrechts 2014 nicht mehr; früher reichte die kommentarlose Rücksendung, heute braucht es Worte. § 355 BGB sagt: „Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen.“ Schweigen und Liegenlassen sind keine Erklärung. Der Vertrag besteht also weiter, der Händler hat weiter Anspruch auf den Kaufpreis und du weiter Anspruch auf die Ware.

Rechtlich bist du mit dem Nichtabholen im Annahmeverzug. § 293 BGB: „Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.“ Die Folge steht in § 304 BGB: Der Verkäufer kann „Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste“. In der Praxis sind das die Rücksendekosten und eventuell die Kosten des zweiten Versands.

Wenn du die Ware gar nicht mehr willst

Dann erklärst du den Widerruf ausdrücklich, per E-Mail oder über das Widerrufsformular des Shops. Die 14-tägige Frist beginnt erst, wenn du die Ware erhalten hast. Ein Paket, das nie bei dir ankam, setzt die Frist also nicht in Gang. Trotzdem lohnt es sich, den Widerruf sofort zu schicken, damit der Händler die Retoure zuordnen und das Geld erstatten kann. Bei Waren, die vom Widerruf ausgenommen sind, etwa versiegelte Hygieneartikel oder Maßanfertigungen, bleibt der Vertrag bestehen; hier kann der Händler auf Abnahme und Bezahlung bestehen.

Bezahlte Ware, Vorkasse, Nachnahme

Hast du per Vorkasse oder Kreditkarte bezahlt, bekommst du nach Rücklauf und Widerruf dein Geld zurück, meist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Retoure. Bei Rechnungskauf solltest du die Rechnung erst nach Klärung bezahlen und den Anbieter informieren. Bei Nachnahme-Sendungen hat DHL das Geld nie erhalten, der Händler bleibt auf den Versandkosten sitzen und kann sie als Mehraufwendung geltend machen.

So vermeidest du die Rücksendung

  • Registriere dich bei DHL und nutze die Paketankündigung: Dann kannst du bis 1 Uhr am Zustelltag Filiale, Packstation oder Ablageort wählen.
  • Hinterlege einen Ablageort oder einen Wunschnachbarn, wenn du selten zu Hause bist.
  • Kannst du in der Frist nicht kommen, gib die Vollmacht weiter oder buche die Zweitzustellung.
  • Prüfe in der Sendungsverfolgung, welche Frist genau läuft; die Benachrichtigung nennt das Datum.

Häufige Fragen

Kann ich die Lagerfrist bei DHL verlängern?

Nein. DHL schreibt auf seiner Hilfeseite ausdrücklich, dass eine Verlängerung nicht möglich ist. Alternative ist die Vollmacht für eine andere Person.

Kostet mich die Rücksendung etwas?

Von DHL nichts. Der Händler kann dir nach § 304 BGB die Mehraufwendungen in Rechnung stellen, in der Praxis die Rücksendekosten.

Gilt Nichtabholen als Widerruf?

Nein. Nach § 355 BGB muss der Widerruf eindeutig erklärt werden. Schicke eine kurze E-Mail an den Händler.

Was passiert mit Paketen aus dem Ausland?

Auch sie gehen an den Absender zurück. Bei Sendungen mit Zoll- oder Einfuhrabgaben kann der Rücklauf Wochen dauern.

Bekomme ich mein Geld automatisch zurück?

Nicht immer. Viele Händler erstatten nach Rücklauf, andere warten auf deinen Widerruf. Melde dich aktiv.

Wie lange lagern Hermes, DPD oder GLS?

Die Fristen unterscheiden sich und stehen in der jeweiligen Benachrichtigung. Prüfe dort das genannte Datum, statt dich auf Erfahrungswerte zu verlassen.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Clara, Redaktion wissens-bote.de — sie erklärt hier Alltagsfragen mit belegten Antworten.


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