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Kurzantwort: In den ersten zwei Monaten nach Ablauf der Plakette passiert nichts, du holst die Hauptuntersuchung einfach nach. Danach greift der Bußgeldkatalog (Nr. 186.2): mehr als 2 bis 4 Monate 15 Euro, mehr als 4 bis 8 Monate 25 Euro, mehr als 8 Monate 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ab mehr als zwei Monaten Überziehung wird außerdem eine vertiefte Hauptuntersuchung mit 20 Prozent Aufschlag fällig. Die neue Plakette gilt ab dem Prüfdatum, eine Rückdatierung gibt es seit dem 1. Juli 2012 nicht mehr.
Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen wird gern übersehen, und plötzlich ist der Termin drei Monate her. Die gute Nachricht: Das Auto ist deshalb weder stillgelegt noch fährst du ohne Versicherungsschutz. Die schlechte: Ab dem dritten Monat kostet jede Kontrolle Geld, und die Prüfung selbst wird teurer.
Hier liest du, wann die Hauptuntersuchung fällig ist, wie du die Plakette liest, welche Bußgelder der Katalog vorsieht, was die vertiefte HU bedeutet, wie die Versicherung reagiert und wie du den Rückstand schnell aufholst. Die Beträge stammen aus der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung, die Fristen aus § 29 StVZO.
Wann die Hauptuntersuchung fällig ist
§ 29 StVZO verpflichtet Halter, ihre Fahrzeuge „auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen“. Für Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen gilt: erste HU 36 Monate nach Erstzulassung, danach alle 24 Monate. Motorräder und Anhänger folgen demselben Rhythmus, Taxis, Mietwagen und schwere Nutzfahrzeuge kommen jährlich.
Die Frist ist eine Halterpflicht, keine Fahrerpflicht. Wer ein geliehenes Auto mit abgelaufener Plakette fährt, riskiert trotzdem die Kontrolle, das Bußgeld richtet sich aber an den Halter.
Die Plakette zeigt oben, auf 12 Uhr, den Monat, in dem die nächste Prüfung spätestens fällig ist. Die Jahreszahl steht in der Mitte. Eine Plakette mit „7″ oben und „26″ in der Mitte bedeutet: HU bis Ende Juli 2026.
Die Bußgeldstaffel für Pkw
Die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung regelt unter Nummer 186.2 die Überziehung bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsprüfung, also bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern:
| Überziehung | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| bis 2 Monate | keins | keine |
| mehr als 2 bis 4 Monate | 15 Euro | keine |
| mehr als 4 bis 8 Monate | 25 Euro | keine |
| mehr als 8 Monate | 60 Euro | 1 Punkt |
Gerechnet wird ab dem Monatsende auf der Plakette. Steht dort Juli, beginnt die Überziehung am 1. August, das erste Bußgeld droht ab dem 1. Oktober.
Strenger bei Lkw, Bussen und schweren Anhängern
Fahrzeuge, die zusätzlich eine Sicherheitsprüfung brauchen, fallen unter Nummer 186.1. Hier gibt es keine Schonfrist: bis 2 Monate 15 Euro, mehr als 2 bis 4 Monate 25 Euro, mehr als 4 bis 8 Monate 60 Euro, mehr als 8 Monate 75 Euro. Bei den beiden höchsten Stufen kommt ein Punkt dazu. Wer einen Transporter über 3,5 Tonnen oder einen schweren Anhänger fährt, sollte den Kalender also genauer im Blick behalten.
Die vertiefte Hauptuntersuchung
Ist die Frist um mehr als zwei Monate überschritten, führt die Prüforganisation laut Wikipedia „eine intensivere Prüfung durch, die sogenannte vertiefte HU“, mit „20 Prozent Preisaufschlag zur normalen Gebühr“. Der Prüfer schaut sich dann zusätzliche Punkte an, etwa Bremsanlage und Fahrwerk mit erhöhter Sorgfalt. Bei einer HU-Gebühr von rund 150 Euro sind das etwa 30 Euro extra, unabhängig vom Bußgeld.
Keine Rückdatierung mehr
Bis 2012 wurde die neue Plakette in einigen Bundesländern auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert, wer spät kam, verlor Monate. Seit dem 1. Juli 2012 gilt laut Wikipedia bundeseinheitlich: keine Rückdatierung mehr. Die neue Frist läuft ab dem tatsächlichen Prüfdatum. Wer im Oktober statt im Juli zur HU geht, bekommt die nächste Plakette für Oktober in zwei Jahren.
Versicherung, Kontrolle und Unfall
Bei einer Polizeikontrolle liest der Beamte die Plakette ab und rechnet die Überziehung aus. Bis zwei Monate gibt es höchstens einen mündlichen Hinweis. Danach wird das Bußgeld vor Ort als Verwarnungsgeld angeboten oder per Bescheid zugestellt. Die Kontrolle selbst ist der häufigste Weg, auf dem eine abgelaufene HU auffällt; automatische Erinnerungen von der Zulassungsstelle gibt es nicht.
Die Kfz-Haftpflicht bleibt bei abgelaufener HU bestehen, das Unfallopfer wird in jedem Fall entschädigt. Die Versicherung kann dich aber in Regress nehmen, wenn der Unfall auf einen technischen Mangel zurückgeht, den eine rechtzeitige Prüfung erkannt hätte. Auch die Kaskoversicherung darf in diesem Fall kürzen. Ohne Zusammenhang zwischen Mangel und Unfall passiert versicherungsrechtlich nichts.
So holst du die HU nach
- Termin bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS buchen; viele Werkstätten nehmen die Prüfung im Haus ab.
- Vorher Beleuchtung, Reifenprofil, Bremsflüssigkeit und Warndreieck prüfen, das spart die Nachprüfung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I mitnehmen, bei Gasanlagen den Prüfnachweis.
- Bei Mängeln: Nachprüfung innerhalb eines Monats, sonst wird auch das ein Bußgeld von 15 Euro (Nr. 187).
Häufige Fragen
Darf ich mit abgelaufenem TÜV fahren?
Ja, das Fahrzeug bleibt zugelassen. Ab mehr als zwei Monaten Überziehung droht bei Kontrollen ein Bußgeld.
Ab wann gibt es einen Punkt?
Bei Pkw ab mehr als 8 Monaten Überziehung, zusammen mit 60 Euro Bußgeld.
Was kostet die vertiefte HU?
20 Prozent Aufschlag auf die normale HU-Gebühr, fällig ab mehr als zwei Monaten Verzug.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall?
Die Haftpflicht zahlt dem Opfer immer. Regress gegen dich ist möglich, wenn ein technischer Mangel den Unfall verursacht hat.
Wird die neue Plakette zurückdatiert?
Nein, seit dem 1. Juli 2012 gilt die neue Frist ab dem Prüfdatum.
Kann die Polizei das Auto stilllegen?
Bei erheblichen Mängeln ja, die bloße Überziehung reicht dafür nicht. Meist gibt es eine Aufforderung, die HU nachzuholen.
Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Nr. 186 und 187)
- § 29 StVZO Untersuchung der Fahrzeuge
- Wikipedia: Hauptuntersuchung
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Geschrieben von Clara, Redaktion wissens-bote.de — sie erklärt hier Alltagsfragen mit belegten Antworten.







