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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Wie viele Minijobs man haben darf, legt das Gesetz nicht fest. Eine feste Höchstzahl gibt es nicht. Entscheidend ist die Summe: Alle Minijobs zusammen dürfen 2026 höchstens 603 Euro im Monat einbringen.
Kurzantwort: Beliebig viele Minijobs sind erlaubt, solange der Gesamtverdienst aller Minijobs 603 Euro im Monat nicht übersteigt. Wer die Grenze reißt, wird in allen Jobs sozialversicherungspflichtig.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt keine Höchstzahl an Minijobs.
- Alle Minijobs zählen zusammen: maximal 603 Euro im Monat (2026).
- Neben einem Hauptjob bleibt nur ein Minijob abgabenfrei.
- Bei Überschreitung gelten alle Jobs als sozialversicherungspflichtig.
Wie viele Minijobs sind erlaubt? Die Regel in § 8 SGB IV
Die Grundlage steht im Vierten Buch des Sozialgesetzbuchs. Nach § 8 SGB IV liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden dabei zusammengerechnet.
Das Gesetz zählt also keine Jobs. Es addiert Euro. Zwei Minijobs mit je 300 Euro sind möglich. Drei Minijobs mit je 200 Euro ebenfalls. Vier Jobs mit je 200 Euro sind es nicht mehr, denn 800 Euro liegen über der Grenze.
Die Minijob-Grenze 2026: So wird sie berechnet
Die Geringfügigkeitsgrenze hängt seit Oktober 2022 am Mindestlohn. Sie entspricht dem Verdienst bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026 ergibt das 603 Euro im Monat, also 7.236 Euro im Jahr.
| Jahr | Grenze pro Monat | Grenze pro Jahr |
|---|---|---|
| 2024 | 538 Euro | 6.456 Euro |
| 2025 | 556 Euro | 6.672 Euro |
| 2026 | 603 Euro | 7.236 Euro |
| 2027 | 633 Euro | 7.596 Euro |
Die Werte für 2024 bis 2027 nennt die Wikipedia-Übersicht zur geringfügigen Beschäftigung samt Verlauf. Die Jahreswerte ergeben sich durch Multiplikation mit zwölf.
Mehrere Minijobs gleichzeitig: Rechenbeispiele
Ein Blick auf konkrete Fälle zeigt, wo die Grenze verläuft. Alle Beispiele gelten für 2026 und setzen voraus, dass niemand einen Hauptjob hat.
| Fall | Verdienst | Ergebnis |
|---|---|---|
| Zwei Minijobs | 300 + 250 = 550 Euro | Beide bleiben Minijobs |
| Drei Minijobs | 200 + 200 + 200 = 600 Euro | Alle bleiben Minijobs |
| Zwei Minijobs | 400 + 300 = 700 Euro | Beide sozialversicherungspflichtig |
| Ein Minijob | 603 Euro | Grenze genau erreicht, noch erlaubt |
Wichtig ist der Durchschnitt über ein Zeitjahr. Bei der Aufnahme eines Jobs blickt der Arbeitgeber voraus und rechnet das Jahreseinkommen samt Weihnachts- und Urlaubsgeld auf zwölf Monate um. Dieser Schnitt darf 603 Euro nicht übersteigen.
Kurzantwort: Wer 2026 in zwei oder mehr Minijobs zusammen mehr als 603 Euro im Monat verdient, hat keinen Minijob mehr. Dann fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Was gilt bei Hauptjob und Nebenjob als Minijob?
Hier gilt eine Sonderregel. Wer hauptberuflich sozialversicherungspflichtig arbeitet, darf daneben einen Minijob ausüben. Dieser Minijob wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Er bleibt für die Beschäftigten abgabenfrei, der Arbeitgeber zahlt die Pauschalen.
Ein zweiter Minijob neben dem Hauptjob sieht anders aus. Laut Wikipedia führt jede weitere geringfügige Beschäftigung neben einer bestehenden zur Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der Nebenjob bringt dann netto weniger als gedacht. Die genaue Zusammenrechnung regelt § 8 Absatz 2 SGB IV.
Minijobs im Überblick: Was ist mit kurzfristigen Beschäftigungen?
Neben dem Minijob mit Verdienstgrenze gibt es die kurzfristige Beschäftigung. Sie ist auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. In der Landwirtschaft gelten 15 Wochen oder 90 Arbeitstage. Eine Verdienstgrenze gilt hier grundsätzlich nicht.
Eine Ausnahme gibt es bei berufsmäßiger Ausübung. Übt jemand die kurzfristige Arbeit berufsmäßig aus und liegt der Verdienst über 603 Euro im Monat, entfällt die Einstufung als geringfügig. Das betrifft etwa Arbeitsuchende. Wer mehrere solcher Jobs kombiniert, sollte die Regeln vorab bei der Minijob-Zentrale oder der Krankenkasse klären.
Wenn der Verdienst einmal über 603 Euro steigt
Nicht jede Überschreitung beendet den Minijob. Nach § 8 Absatz 1b SGB IV schadet ein unvorhersehbares Überschreiten nicht, wenn es in einem Zeitjahr in höchstens zwei Kalendermonaten passiert. Der Mehrverdienst darf dabei jeweils bis zur Höhe der Grenze reichen. In einem solchen Monat wären demnach bis zu 1.206 Euro möglich.
Ein Beispiel: Eine Kollegin fällt aus, ein Minijobber springt ein und verdient in einem Monat 900 Euro. Das ist unvorhersehbar und bleibt ohne Folgen. Geplante Mehrarbeit zählt dagegen nicht dazu. Hier greift die Regel für regelmäßiges Entgelt.
Krankenversicherung, Rente und Steuern bei mehreren Minijobs
Minijobber sind über den Job nicht krankenversichert. Der Arbeitgeber zahlt zwar pauschale Beiträge, daraus entsteht aber kein Versicherungsschutz. Wer nicht anderweitig versichert ist, braucht eine eigene Absicherung. Für Ehepartner und Kinder kommt oft die Familienversicherung infrage. Die Einkommensgrenze liegt für geringfügig Beschäftigte bei 603 Euro im Monat.
Bei der Rente besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Beschäftigte können sich per schriftlichem Antrag befreien lassen. Bei mehreren Minijobs geht das nur einheitlich für alle Jobs. Die Lohnsteuer kann der Arbeitgeber pauschal abführen oder nach Steuerklasse abrechnen. Dazu ersetzt dieser Text keine steuerliche Beratung.
Wer als Arbeitgeber im Privathaushalt einen Minijob vergibt, kann laut Wikipedia 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuer abziehen, höchstens 510 Euro im Jahr.
Arbeitslosengeld und Minijobs verbinden
Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf nebenbei arbeiten, muss aber Grenzen beachten. Ein Nebenverdienst wird auf die Leistung angerechnet, sobald er einen Freibetrag übersteigt. Die Agentur für Arbeit muss jeden Nebenjob erfahren. Mehr zur Lage nach einer Kündigung steht im Beitrag Kündigung in der Probezeit und Arbeitslosengeld.
Auch die Finanzplanung profitiert von klaren Zahlen. Wie sich Einkünfte auf Konten verteilen lassen, zeigt das 4-Konten-Modell. Wer den Arbeitgeber wechselt, findet Hinweise unter Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers.
Fazit
Die Zahl der Minijobs ist frei. Die Summe entscheidet. 603 Euro im Monat sind 2026 die Obergrenze für alle Minijobs zusammen. Neben einem Hauptjob bleibt ein Minijob abgabenfrei, ein zweiter löst Versicherungspflicht aus. Wer plant, mehrere Jobs zu kombinieren, rechnet vorher nach und lässt Zweifel bei der Minijob-Zentrale oder der Krankenkasse klären.
FAQ – Häufige Fragen
Wie viele Minijobs darf man gleichzeitig haben?
So viele man möchte. Die Summe aller Minijob-Verdienste darf 2026 aber höchstens 603 Euro im Monat betragen.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Sie liegt bei 603 Euro im Monat. Das entspricht 7.236 Euro im Jahr.
Werden zwei Minijobs zusammengerechnet?
Ja. Nach § 8 Absatz 2 SGB IV zählen mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammen.
Darf man zwei Minijobs neben einem Hauptjob haben?
Der erste Minijob bleibt neben dem Hauptjob abgabenfrei. Jeder weitere führt zur Versicherungspflicht.
Was passiert bei mehr als 603 Euro in zwei Minijobs?
Beide Jobs gelten dann nicht mehr als geringfügig. Es werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Darf der Verdienst im Minijob einmal höher sein?
Ja, unter Bedingungen. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Monaten des Zeitjahres erlaubt.
Muss man den Arbeitgebern von weiteren Minijobs erzählen?
Arbeitgeber müssen die Beschäftigungsverhältnisse prüfen. Weitere Jobs sollten Beschäftigte deshalb angeben.
Sind Minijobber krankenversichert?
Nicht über den Minijob. Eine eigene Krankenversicherung oder die Familienversicherung sorgt für Schutz.
Kann man sich im Minijob von der Rentenversicherung befreien lassen?
Ja, per schriftlichem Antrag beim Arbeitgeber. Bei mehreren Minijobs gilt die Befreiung einheitlich.
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Bei Mindestlohn entspricht die Grenze etwa zehn Wochenstunden.
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Dieser Text ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Quellen
- § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung (gesetze-im-internet.de)
- Geringfügige Beschäftigung (Wikipedia)
Von Susanne Bork, Redaktion wissens-bote.de. Jede Erklaerung wird an Beispielen geprueft.






