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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Getränke auf Kommission bedeutet: Ein Händler liefert mehr Ware, als voraussichtlich gebraucht wird, und der Käufer zahlt nur, was er tatsächlich verbraucht. Nicht verkaufte, ungeöffnete Ware geht zurück. Das Modell eignet sich für Feste, Vereinsfeiern und Hochzeiten, weil sich der Bedarf vorher schlecht schätzen lässt.
Kurzantwort: Bei Getränken auf Kommission bezahlen Sie nur die verbrauchte Menge. Übrige, ungeöffnete Ware und das Leergut holt der Getränkehändler wieder ab. Die Bedingungen legen beide Seiten vorab schriftlich fest.
Das Wichtigste in Kürze
- Abgerechnet wird nur, was verbraucht wurde.
- Rückgabe gilt meist für ungeöffnete Ware in Originalgebinden.
- Juristisch handelt es sich laut Wikipedia um ein Konditionsgeschäft.
- Vorab sollten Rückgabefrist, Pfand und Lieferkosten schriftlich feststehen.
Was heißt „Getränke auf Kommission“?
Im Alltag meint der Begriff eine Vereinbarung zwischen Veranstalter und Getränkehändler. Der Händler bringt beispielsweise mehrere Paletten Bier, Wasser und Limonade zum Fest. Nach der Veranstaltung zählt er die Reste. Der Veranstalter zahlt die Differenz.
Wer Getränke bestellt, muss sonst raten. Fällt die Schätzung zu niedrig aus, fehlt am Abend das Bier. Fällt sie zu hoch aus, bleibt Ware im Keller stehen und das Geld ist gebunden. Die Kommissionslösung nimmt diesen Druck aus der Planung.
Kommissionsgeschäft oder Konditionsgeschäft: die rechtliche Einordnung
Das Handelsgesetzbuch kennt das echte Kommissionsgeschäft. Nach § 383 HGB kauft oder verkauft ein Kommissionär Waren in eigenem Namen für Rechnung eines anderen. Der Kommissionär bekommt dafür eine Provision.
Bei Getränken liegt der Fall meist anders. Laut Wikipedia stellt der Kauf auf Kommission in der Getränkebranche kein Kommissionsgeschäft nach den §§ 383 bis 406 HGB dar. Es handelt sich um ein Konditionsgeschäft. Das ist eine Sonderform des Kaufvertrags mit Rückgaberecht.
Für die Praxis heißt das: Es kommt auf den Vertragstext an. Ein Rückgaberecht gilt nur, wenn beide Seiten es vereinbart haben. Ein mündliches „Das nehmen wir schon zurück“ reicht bei Streit nicht als Beweis.
So läuft der Ablauf Schritt für Schritt
- Bedarf schätzen: Gästezahl, Dauer und Jahreszeit bestimmen die Menge. Bei Sommerfesten steigt der Wasserverbrauch deutlich.
- Angebot einholen: Mehrere Händler vergleichen. Auf Preise pro Kasten, Fass und Flasche achten.
- Vertrag schließen: Rückgabefrist, Mindestabnahme, Pfand und Lieferkosten schriftlich festhalten.
- Lieferung prüfen: Menge und Sorten beim Empfang gegenzeichnen.
- Nach der Feier zählen: Ungeöffnete Kästen und Fässer vom Verbrauch trennen.
- Abrechnung: Der Händler berechnet die Differenz und schreibt das Leergut gut.
Kurzantwort: Ohne schriftliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Rücknahme. Der Vertrag sollte deshalb Rückgabefrist, Zustand der Ware und Abholtermin nennen.
Vorteile für Veranstalter und Vereine
Der größte Vorteil liegt im geringeren finanziellen Risiko. Wer nicht verbraucht, zahlt nicht. Das schont die Vereinskasse und erlaubt großzügigere Planung.
Hinzu kommt der Komfort. Viele Händler liefern und holen ab. Das spart Fahrten, Lagerplatz und Schlepperei. Für Ehrenamtliche zählt jede Stunde.
Auch die Auswahl profitiert. Wer nicht fürchtet, auf Restbeständen sitzen zu bleiben, bestellt eher eine zweite Biersorte oder alkoholfreie Alternativen. Gäste danken es mit besserer Stimmung.
Nachteile und Risiken beim Kauf auf Kommission
Das Modell ist nicht überall kostenlos. Händler kalkulieren das Rücknahmerisiko ein. Häufig liegt der Einzelpreis pro Kasten etwas höher als beim Festkauf. Manche Händler verlangen Mindestmengen oder eine Lieferpauschale.
Ein weiteres Risiko sind unklare Regeln zur Rückgabe. Angebrochene Kästen, verschmutzte Etiketten oder nass gewordene Kartons lehnen Händler oft ab. Auch Frischware wie Fassbier hat eine begrenzte Haltbarkeit. Angestochene Fässer nehmen die meisten Händler nicht zurück.
Hier hilft ein Blick in die Vertragsbedingungen. Wer Ware kühl und trocken lagert, vermeidet Streit um Schäden.
Pfand und Leergut richtig abrechnen
Beim Getränkekauf spielt das Pfand eine zentrale Rolle. Auf Einweggebinde wie Dosen und PET-Flaschen erhebt der Handel laut Wikipedia 25 Cent Pfand. Mehrwegflaschen und Kästen tragen meist eigene Pfandbeträge, die je nach Gebinde variieren.
Bei Kommissionsware zahlen Veranstalter das Pfand in der Regel beim Empfang mit oder bekommen es bei der Abrechnung angerechnet. Wichtig ist eine klare Regel, wer das Leergut zählt. Am besten steht die Zahl der Kästen auf dem Lieferschein.
Beispielrechnung für ein Vereinsfest
Die folgenden Zahlen sind ein frei gewähltes Rechenbeispiel. Sie zeigen nur den Ablauf und keine Marktpreise.
| Position | Geliefert | Zurück | Verbraucht |
|---|---|---|---|
| Bier (Kästen) | 20 | 6 | 14 |
| Wasser (Kästen) | 15 | 4 | 11 |
| Limonade (Kästen) | 10 | 5 | 5 |
Der Verein zahlt für 30 Kästen statt für 45. Bei einem angenommenen Kastenpreis von 15 Euro sind das 450 Euro statt 675 Euro. Die Ersparnis von 225 Euro entspricht dem Restbestand. Das Leergut wird zusätzlich gutgeschrieben.
Worauf bei der Vereinbarung zu achten ist
- Rückgabefrist mit Datum und Uhrzeit
- Zustand der Ware, die zurückgenommen wird
- Regelung für Fassbier und Kühlgeräte
- Lieferkosten und Mindestbestellwert
- Zahlungsziel nach der Abrechnung
- Haftung bei Bruch oder Diebstahl
Wer mit einem Zapfanlagen-Verleih arbeitet, sollte zusätzlich Kaution und Reinigung klären. Für die Buchführung eines Vereins zählt die Abrechnung des Händlers als Beleg. Eine ordentliche Kassenführung erleichtert das, zum Beispiel mit einer Aufteilung wie im 4-Konten-Modell.
Menge schätzen: ein Richtwert pro Gast
Für die Bestellung hilft eine Faustregel. Bei mehrstündigen Festen rechnen viele Veranstalter mit mehreren Getränken pro Person und Abend. Wasser und Softdrinks sollten reichlich vorrätig sein, denn wer viel trinkt, sollte auch Wasser greifen können. Wie viel Flüssigkeit zu viel ist, erklärt der Beitrag Was passiert, wenn man zu viel Wasser trinkt.
Für Umrechnungen von Fassmengen und Flaschengrößen hilft ein Blick auf 1,8 Liter in Milliliter. Über die Entstehung von Bier und Wein informiert Wie entsteht Alkohol.
Fazit
Getränke auf Kommission machen Feste planbarer und senken das finanzielle Risiko. Wichtig bleibt ein schriftlicher Vertrag mit klaren Fristen, Regeln zum Pfand und zum Zustand der Rückware. Rechtlich handelt es sich meist um ein Konditionsgeschäft und nicht um ein Kommissionsgeschäft nach HGB. Wer vergleicht und genau zählt, spart Geld und Nerven.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Getränke auf Kommission?
Der Händler liefert eine größere Menge. Bezahlt wird nur, was verbraucht wurde. Unverbrauchte Ware geht zurück.
Für wen lohnt sich der Kauf auf Kommission?
Vor allem für Vereine, Hochzeitsgesellschaften und Veranstalter mit unsicherem Bedarf.
Ist das ein Kommissionsgeschäft nach HGB?
Laut Wikipedia meist nicht. Es handelt sich in der Getränkebranche um ein Konditionsgeschäft.
Was kostet Getränke auf Kommission?
Das hängt vom Händler ab. Manche berechnen einen leicht höheren Kastenpreis oder eine Lieferpauschale.
Nimmt der Händler angebrochene Ware zurück?
Meist nicht. Rücknahme gilt in der Regel für ungeöffnete Originalgebinde in gutem Zustand.
Wie funktioniert das Pfand bei Kommissionsware?
Das Pfand wird beim Empfang gezahlt oder später verrechnet. Der Lieferschein sollte die Leergutzahl nennen.
Wird Fassbier zurückgenommen?
Angestochene Fässer nehmen die meisten Händler nicht zurück. Ungeöffnete Fässer oft schon.
Brauche ich einen schriftlichen Vertrag?
Ein Vertrag ist ratsam. Er hilft bei Streit über Menge, Zustand und Rückgabefrist.
Wie viel Getränke sollte ich für ein Fest bestellen?
Das hängt von Gästezahl, Dauer und Wetter ab. Ein Puffer von etwa einem Viertel ist üblich.
Gibt es Mindestabnahmemengen?
Viele Händler verlangen eine Mindestmenge oder einen Mindestbestellwert. Danach fragen lohnt sich vor der Bestellung.
Quellen
- Handelsgesetzbuch, § 383 Kommission
- Wikipedia: Kommissionsgeschäft
- Wikipedia: Einwegpfand in Deutschland
Nico Thalmann erklaert fuer wissens-bote.de Zusammenhaenge, ohne sie zu vereinfachen.






